Forum PolitikBeschlussübersicht der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.V.

22. / 23. September 2016 in Potsdam

Implementierung AMNOG in die Praxissoftware

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert, unverzüglich bei wirksamem Vorliegen der Nutzenbewertungen nach AMNOG, diesen Stand der Verfahren und die zugrunde gelegten Vergleichstherapien in die Arzneimittelverordnungssoftware der Praxisverwaltungssysteme zu implementieren und so sicherzustellen, dass entsprechende Hinweise bei der Verordnung von Arzneimitteln, die der Nutzenbewertungen nach AMNOG unterliegen, optisch den verordnenden Ärzten präsentiert werden.

Labor

Die Delegiertenversammlung fordert die KBV auf, umgehend die gesetzwidrigen Honorarabflüsse, insbesondere zum Vorwegabzug Labor, aus dem Hausarzttopf durch Änderung der Bestimmungen des Vorwegabzugs zu beenden.

Die fehlkalkulierten Honorare sind rückwirkend auszugleichen.

Weiterentwicklung EBM

Die Delegiertenversammlung fordert die KBV-Spitze auf, bei der Weiterentwicklung des EBM im hausärztlichen Bereich keine weiteren Leistungen zu vereinbaren, bei denen erst durch Erfüllung zusätzlicher inhaltlicher oder zeitlicher Vorgaben die Auszahlung erfolgen kann.

Die Delegiertenversammlung fordert vielmehr, wie bei den Gebietsärzten, das Honorar nicht an Curricula und / oder Vorlaufzeiten gebunden zur Verteilung zu bringen. Zudem ist die Koppelung an Zusatzqualifikationen nicht sachgerecht, da dieser Teil der Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner ist.

GOÄ

Die Delegierten des 38. Deutschen Hausärztetages fordern den GOÄ-Ausschuss der Bundesärztekammer auf, in der derzeit gültigen GOÄ, neben der Nummer 100 (Untersuchung eines Toten – einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines), auch die Möglichkeit der Abrechnung der Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62 einzufordern.

Dazu ist in der Präambel zur Nummer 100 lediglich die Ergänzung der "Allgemeinen Bestimmung" erforderlich, die dann folgendermaßen lautet: "Begibt sich ein Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach den Nummern 100 bis 107 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus), kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach Paragraf 8 berechnen. Zudem können die Zuschläge, wie sie für die Nummern 45 bis 62 gelten, abgerechnet werden."

Abrechnung der Leichenschau

Die Delegierten des 38. Deutschen Hausärztetages fordern sowohl die Landesärztekammern wie auch die Bundesärzte- kammer auf, sich in ihren Kommentaren zur Abrechnung der Leichenschau hinter die Ärzteschaft zu stellen. Das bedeutet insbesondere, die Abrechnung der Nummern 4 (Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit einer Behandlung eines Kranken) und 56 (Verweilen ohne Unterbrechung und ohne Erbringung einer anderen ärztlichen Leistung, wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde) als Analogziffern nicht länger infrage zu stellen, sondern als legitim zu vertreten.

Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG)

Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag werden von den Delegierten aufgefordert, im Zuge der Beratungen des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) eine Regelung vorzulegen, die Hausärztinnen und Hausärzte vor Regressen bei Arzneimitteln mit Zusatznutzen ausdrücklich und wirksam schützt und damit Unsicherheiten bei den Verordnungen wirksam verhindert.

Vierfach Grippeimpfstoff

Die Delegierten fordern die Krankenkassen auf, mit sofortiger Wirkung bundesweit den vierfach Grippeimpfstoff unkompliziert allen Versicherten anzubieten und die Kosten zu übernehmen.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Alle Softwarehäuser sollen den Medikationsplan den Arztpraxen in ihren Arztinformationssystemen ohne Mehrkosten zur Verfügung stellen.

Trennung der Gesamtvergütung durch die KBV

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes unterstützt das Votum des Beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung zur Trennung der Gesamtvergütung und fordert den Vorstand der KBV auf, umgehend dem Votum des Fachausschusses zu folgen.

Der "Grundbetrag Labor" ist aufzulösen und entsprechend der bisher vergüteten Leistungen den haus- und fachärztlichen Grundbeträgen zuzuführen.

Bonussystem für Versicherte, der HZV beizutreten

Der Vorstand des Deutschen Hausärzteverbandes wird durch die Delegiertenversammlung nochmals dringend aufgefordert, auf eine gesetzliche Regelung hinzuwirken, die die gesetzlichen Krankenkassen zu einem Bonussystem verpflichtet, um ihre Versicherten für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zu gewinnen.

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