Mit Beginn des neuen Jahres wird in Berlin die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt. Die Flüchtlinge werden damit einen einfacheren Zugang zu gesundheitlichen Leistungen haben. Eine entsprechende Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wurde Mitte Dezember zwischen dem Land Berlin und vier Krankenkassen unterzeichnet. Vertragspartner des Landes Berlin sind die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die BKK VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK).
Zunächst erhalten alle Flüchtlinge, die sich ab dem 4. Januar 2016 in der Erstregierungsstelle registrieren lassen, die elektronische Gesundheitskarte. Sukzessive sollen dann alle Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz mit dieser Karte ausgestattet werden. Die Gesundheitskarte erhalten alle Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz, die sich in der Zuständigkeit der Berliner Sozialämter sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales befinden. Die Kosten der Gesundheitsversorgung für diese Menschen trägt vollständig das Land Berlin.