Seit 2. Oktober gilt die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Behandlung von Opioidabhängigen https://hausarzt.link/NYFOY. Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit sind zwei Ziele, sagt Dr. Josef Mischo. Der Vorsitzende der BÄK-Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“ hat mit dem Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, und einer ärztlichen Expertengruppe die Richtlinie erarbeitet.
Im Mai 2017 hat der Gesetzgeber die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) angepasst. „Die Strafvorschriften der BtMVV beschränken sich künftig auf die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, während ärztlich-therapeutische Bewertungen in die Richtlinienkompetenz der BÄK überführt wurden. Damit können Ärzte die Drogenersatztherapie mit großer Rechtssicherheit durchführen“, meint die KV Bayerns. „Die Therapie unterliegt damit nicht mehr starren gesetzlichen Regelungen, die bislang immer auch die Gefahr von Strafverfahren für die behandelnden Ärzte nach sich zogen“, ergänzt Bodendieck.
Ärzte können nun die Therapieziele flexibler an die aktuelle Situation ihres Patienten anpassen. Die Konsiliarregelung, die die gemeinsame Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenen Kollegen ermöglicht, wird von drei auf zehn Patienten erhöht. Stabile, gut reintegrierte Patienten können das Substitutionsmittel bis zu 30 Tage eigenverantwortlich einnehmen, wenn es zum Beispiel ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern. Da viele langjährig Substituierte inzwischen auch in Pflegeheimen oder Hospizen leben, wird den behandelnden Ärzten die Betreuung dieser Patienten in diesen Einrichtungen erleichtert.