Wegen ihrer anticholinergen und sedierenden Effekte besteht bei Antihistaminika der ersten Generation vor allem bei Älteren das potenzielle Risiko dosisabhängiger Nebenwirkungen. Daran hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kürzlich im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit erinnert.
Das BfArM empfiehlt, bei der Anwendung von Antihistaminika der ersten Generation besonders bei Patienten ab 65 Jahren zu berücksichtigen, dass diese möglichst niedrig dosiert werden sollten. Die Anwendung sollte zudem möglichst kurz erfolgen, in der Regel maximal zwei Wochen.
Dies sei besonders beim Einsatz als Schlafmittel relevant. Die Empfehlungen der Fach- und Gebrauchsinformation sollten berücksichtigt werden. Bei Nachfragen zu diesen Arzneimitteln sollten Ärzte die Patienten entsprechend beraten und die Indikation zur Verordnung streng stellen. Da diese Arzneimittel bislang meist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind, sei zudem die Beratung durch Apotheker besonders wichtig.
Trotz unzureichender Datenlage hat der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht basierend auf Experteneinschätzungen empfohlen, Doxylamin und Diphenhydramin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Im Fall von Dimenhydrinat erachtete er dies wegen der indikationsbedingt kurzfristigen Anwendung als nicht notwendig. Über die Umsetzung der Empfehlung entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quellen: 1. BfArM/PEI. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 1, April 2021. 2. AkdÄ. Drug Safety Mail 2021–35