Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!” Dieser Satz soll künftig jede Hülle von nicht rezeptpflichtigen Schmerzmitteln zieren. Patienten sollen so besser vor schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Blutungen, Schlaganfällen oder Leber- und Nierenschäden geschützt werden, hofft der Gesetzgeber. Geregelt hat er dies mit der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung, die Anfang Juni den Bundesrat passiert hat.
Bereits 2013/2014 ergab eine Befragung des Robert Koch-Instituts (RKI), dass viele Deutsche Schmerzmittel ohne ärztlichen Rat und auch länger als vorgesehen einnehmen. Demnach greift jeder Zweite innerhalb von vier Wochen mindestens einmal zu OTC-Analgetika. Ein Fünftel überschreitet die Höchstdauer von vier Tagen am Stück – und von ihnen kennen ein Drittel der Männer und ein Fünftel der Frauen die Anwendungshinweise nicht. Mehr als die Hälfte nimmt die Schmerzmittel ohne Rücksprache mit einem Arzt ein.
Warnungen müssen insgesamt auf die Packungen von 1.742 Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon aufgedruckt werden. Das gilt ebenso für Rezeptur- und Defekturarzneimittel, die Apotheker zubereiten. Bis zu zwei Jahre nach Verkündung der Verordnung dürfen Hersteller die Schmerzmittel noch ohne Warnhinweis weiter verkaufen.
Die Umstellung der Bedruckung wird die Unternehmen rund 464.000 Euro kosten, für die Änderungsanzeigen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte fallen etwa nochmal 110.000 Euro an, schätzt das Bundesgesundheitsministerium. Es rechnet damit, dass einige Hersteller die Preise für ihre rezeptfreien Schmerzmittel anheben. Das Ministerium rät daher Verbrauchern, dass sie in der Apotheke bei dem großen Angebot dieser Schmerzmittel auch auf den Preis achten sollen.