Seit 1. Oktober können Ärztinnen und Ärzte in ihrer Verordnungssoftware auch die Beschlüsse der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel einsehen (s. “Der Hausarzt” 8/19, 8/20). Ist für den konkreten Fall ein ICD-Kode angegeben, zeigt das Programm zunächst nur die Beschlüsse für dieses Anwendungsgebiet.
Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation hin. Ärzte können sich aber auch weitere Anwendungsgebiete anzeigen lassen, falls dazu Beschlüsse vorliegen. Zudem ist es möglich nachzuschlagen, für welche Medikamente eine frühe Nutzenbewertung stattgefunden hat.