Risikopatienten, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, können Paxlovid® direkt von ihren Hausärztinnen und Hausärzten erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung entsprechend angepasst, zum 18. August sind die Änderungen inkraft getreten.
Bis zu fünf Therapieeinheiten des Medikaments können in den Praxen gelagert und im Bedarfsfall direkt an Patienten abgegeben werden.
Wie Sprechstundenbedarf bestellen
Umddas Medikament zu bestellen, ist eine Verordnung ohne Namensnennung auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) auszustellen, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Als Kostenträger sei – wie bei der Bestellung von Impfstoffen gegen Covid-19 – das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 anzugeben. Sobald der Vorrat aufgebraucht wurde, können Praxen erneut Packungen nachbestellen.
Bei Abgabe des Medikaments sollen Patienten ein Informationsblatt von den abgebenden Ärzten erhalten, macht die KBV aufmerksam. Dieses ist abrufbar auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte: Informationsblatt
Abrechnung über Pseudoziffer
Praxen erhalten 15 Euro je abgegebene Packung für ihren Aufwand. Für die Abrechnung steht die Pseudoziffer 88125 zur Verfügung.
Unabhängig von der neuen Regelung ist es weiterhin möglich, Paxlovid® über ein patientenindividuelles Rezept zu verordnen. Der Patient löst es in der Apotheke selbst ein. (at)