Debatte um DispensierrechtHausärzte wollen Arzneien abgeben dürfen

Für den Deutschen Hausärzteverband sinnvoll: Blister direkt von der Doktorin

Hausärzte sollten in bestimmten Fällen Medikamente an ihre Patienten abgeben dürfen. Dieses sogenannte Dispensierrecht sei neben den Apothekern auch für Hausärzte sinnvoll, meint der Deutsche Hausärzteverband. “So könnten die Ressourcen besser genutzt werden, gerade auf dem Land. Das wäre eine Erleichterung für die Patienten”, sagte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt.

Mitte Oktober hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, dass er sich im kommenden halben Jahr um die Gesetzgebung zu Arzneimitteln kümmern will.

Bisher ist das Dispensierrecht Apothekern vorbehalten. Ärzte dürfen lediglich Medikamente für den Sprechstundenbedarf vorhalten, die sie an Patienten kostenfrei zur Sofortmedikation abgeben können.

Praktischer wäre es, wenn Hausärzte Arzneimittel für mehrere Tage mitgeben könnten, meinte Weigeldt, etwa im Falle von Antibiotika. “Es kann unter Umständen sogar gefährlich sein, ein Antibiotikum nur einmalig in der Praxis abzugeben”, ergänzte er.

Offen zeigte er sich zuletzt, für welche Medikamente er sich eine Abgabe in der Praxis vorstellen kann. Hier wolle man sich eng mit den Apothekern abstimmen, es gehe nicht darum, ein Komplettsortiment vorzuhalten, sondern vielmehr um eine flexible Regelung.

“Wir können und wollen die Apotheken nicht ersetzen”, betonte Weigeldt, er strebe einen Dialog an. Die Hausärzte wollten auch in Zukunft ein “vernünftiges Miteinander” mit den Apothekern.

Die Apotheker reagierten wenig begeistert auf die Forderung. Die Diskussion um das Dispensierrecht helfe Patienten nicht, die Versorgung auch auf dem Land müsse gemeinsam gesichert werden, sagte Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.