Der Bundesrat hat Mitte März das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) gebilligt – genau einen Monat, nachdem der Bundestag es mit Änderungen verabschiedet hatte (www.hausarzt.link/r41hJ). In einer begleitenden Einschätzung hat der Bundesrat die Regierung jedoch darum gebeten, weitere Schritte gegen Arznei-Lieferengpässe nur gemeinsam mit den Ländern zu prüfen. Dass die zuletzt ins Gesetz geschriebenen Regelungen hierzu am Bundesrat vorbei beschlossen worden seien, sei “bedauerlich”, so die Länderkammer. Zu sehr tangierten solche Fragen auch die Länder selbst.
Weiter kritisierte der Bundesrat, dass der Bundestag die Änderungswünsche der Länder aus der Stellungnahme zum Regierungsentwurf nahezu vollständig abgelehnt habe. Besonders problematisch sei dies im Hinblick auf nunmehr zentrale Vorgaben im Heilmittelbereich, die unter anderem regionale Versorgungsverträge erschwerten, die stationär betreute behinderte Kinder betreffen. Für diese müsse schnellstmöglich Bestandsschutz geschaffen werden. Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.