Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 hat die Barmer Krankenkasse bis Ende 2021 insgesamt 23.123 Anträge auf die Verordnung von cannabishaltigen Arzneimitteln bekommen. Davon seien knapp 16.000 Anträge bewilligt und rund 7.200 abgelehnt worden, teilt die Barmer mit. Sie hat anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Gesetzes Anträge und Verordnungen zu Cannabis analysiert.
“Der große Hype um Cannabis scheint vorbei, und es wird gezielter eingesetzt. In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend”, konstatierte Barmer-Chef Professor Christoph Straub.
Es seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet.
Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte seit März 2017 bis November 2021 fast 174.000 Verordnungen cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 87 Millionen Euro. Darunter waren etwa 34.000 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten. In den letzten beiden Jahren seien die Fallzahlen rückläufig gewesen.