Molnupiravir (Lagevrio®) zur Behandlung von Covid-19-Risikopatienten darf in Deutschland nicht mehr verordnet werden. Der Bund hat die Abgabe des zentral beschafften Arzneimittels gestoppt.
Bereits an den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken ausgelieferte Ware dürfe nicht weiter abgegeben werden, berichtet das BfArM. Grund ist die Entscheidung der europäischen Arzneimittelbehörde EMA, dem Virostatikum keine Empfehlung zur Zulassung zu erteilen.
Die EMA hat sich mit ihrer Entscheidung relativ viel Zeit gelassen: Zunächst hatte die Behörde im November 2021 nach Durchsicht positiver erster Zwischenergebnisse Empfehlungen für den Einsatz von Molnupiravir bei Patientinnen und Patienten ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf veröffentlicht.
Auch das BfArM kam anschließend in seiner Bewertung zu dem Schluss, Molnupiravir zeige ein “erwartbares positives Nutzen-Risiko-Verhältnis”. Das Bundesgesundheitsministerium brachte Molnupiravir daraufhin Anfang 2022 auf Grundlage der MedBVSV (“Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung”) ohne Zulassung in den Verkehr.
In der Zwischenzeit wurden nun allerdings weitere Studien ausgewertet, die zeigen: Molnupiravir verringert bei Risikopatienten nicht das Risiko für eine Krankenhauseinweisung oder Tod und hat zudem keinen Einfluss auf die Zeit bis zur Genesung. Zudem sei für keine einzige spezifische Untergruppe ein klinisch relevanter Nutzen festgestellt worden, berichtet die EMA.
Quelle: 1. Mitteilung des BfArM, online 24. Februar 2. Mitteilung der EMA, online 24. Februar