Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierten im Dezember darüber, dass außerhalb der EU in einer geringen Anzahl metforminhaltiger Arzneimittel Spuren von N-Nitrosodimethylamin (NDMA) gefunden wurden. Laut den Behörden war der festgestellte NDMA-Gehalt aber sehr gering und innerhalb oder unterhalb des Bereichs, dem der Mensch aus anderen Quellen – etwa Nahrungsmitteln und Wasser – ausgesetzt sein kann. Auch gab es keine Hinweise darauf, dass Arzneimittel in der EU betroffen seien.
Patienten in der EU empfehlen EMA und BfArM, ihre metforminhaltigen Arzneimittel wie gewohnt weiter einzunehmen. Ärzte sollen diese wie gewohnt verschreiben und weitere Informationen seitens der europäischen Behörden abwarten, zudem sollen sie ihre Patienten darauf hinweisen, die Diabetesbehandlung nicht abzubrechen und sie an die Wichtigkeit der Therapie erinnern: Die Risiken, die sich aus einer unzureichenden Diabetesbehandlung ergeben, überwiegen bei weitem die möglichen Auswirkungen der festgestellten NDMA-Werte, heißt es.
NDMA wird als wahrscheinlich krebserregend eingestuft, bei einer sehr geringen Aufnahme erwarten Experten jedoch keine Schäden.
Quelle: BfArM