Die neue Corona-Warn-App ist auf dem Markt. Das Gesundheitsministerium wirbt für eine breite Nutzung – trotz vieler offener Fragen zum Prozedere in der Praxis. „Der Hausarzt“ hat recherchiert, wie Hausärzte bei einer App-Warnung vorgehen können.
Zentrale Fragen, wie Hausärzte mit von der App informierten Patienten jetzt umgehen sollen, blieben dabei aber überwiegend unbeantwortet. Unsicherheit bereitet vor allem der Umgang mit alarmierten Personen ohne Symptome. Diese dürften unter den App-Warnungen wahrscheinlich am häufigsten vorkommen.
Mit der Corona-App kommen für Ärzte, Gesundheitsämter und Labore in der Praxis neue Fragezeichen auf. Die dafür nötigen Vorarbeiten sind auch noch längst nicht abgeschlossen und sollen teils noch 14 Tage bis zu vier Wochen dauern, wie „Der Hausarzt“ am Dienstag erfuhr. Um in der Praxis App-Warnungen einordnen zu können, sollten Hausärzte die Grundfunktion kennen (s. Kasten am Textende).
Woher erhalten Hausärzte den QR-Code für Patienten?
Da sich Hausärzte auch in Corona-Fragen und -Tests bereits als erste Ansprechpartner für Patienten in der Pandemie etabliert haben, geht der Berufsverband der Laborärzte (BDL) davon aus, dass die meisten Personen sich mit einer App-Warnung an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden werden.
Unter „Datenschutz“ ist in der App zu lesen, dass ein Nutzer seinen Test in der App registrieren kann, indem er „den QR-Code, den Sie von Ihrem Arzt bzw. der Testeinrichtung erhalten haben, in der App [Anm.d.R.: über die Handykamera] einscannen“. Die zentrale Frage beim Praxisablauf ist also: Wie kommen Hausärzte an den QR-Code, den sie an den Patienten weitergeben sollen?
Offizielle Angaben etwa der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Prozess sind noch in der Abstimmung. Über die Gesprächsergebnisse soll in den nächsten Tagen informiert werden, hieß es am Dienstag. Jedoch lassen sich erste Rückschlüsse aus einer Antwort des Robert Koch-Instituts auf Anfrage von „Der Hausarzt“ und dem aktuellen Informationsschreiben an den BDL ziehen – unter der Maßgabe, dass noch mit Änderungen gerechnet werden muss. Das Schreiben liegt „Der Hausarzt“ vor.
So könnte es in der Praxis ablaufen
Nach Stand vom Dienstag (16.6.) könnten Hausärzte wie folgt vorgehen, wenn Patienten sie wegen einer Alarmierung durch die Corona-Warn-App aufsuchen:
Schritt 1: Patienten sollten sich – wie bisher – am besten telefonisch an die Praxis wenden. So können Praxen aus ihrer Sicht nötige Schutzmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel die Betroffenen zur Randzeit der Sprechstunde einbestellen etc.
Schritt 2: Nach Anamnese und Beratung entscheiden Ärzte, ob sie einen Abstrich auf SARS-CoV-2 vornehmen und diesen an ihr Labor schicken. Durch die neue „Test-Verordnung“ ist dies jetzt auch bei Personen ohne Beschwerden und insbesondere infolge einer App-Warnung erlaubt, wie Minister Spahn am Dienstag betonte.
Schritt 3: Als Laborüberweisung verwenden sie hierfür das neue Muster 10c. Dieses befindet sich noch in der Abstimmung, der jüngste Stand liegt „Der Hausarzt“ vor. Demnach ist das Formular zweigeteilt: Oben findet sich die Überweisung von Hausarzt an Labor; den unteren Teil sollen Hausärzte an Patienten weitergeben. Auf beiden Teilen findet sich der QR-Code, damit der Test eindeutig von Labor und App-Nutzer identifiziert werden kann.
Oberer Teil: Auf der Laborüberweisung können Hausärzte ankreuzen, ob der Test „kurativ“ oder nach „App-Kontakt“ erfolgt, Symptome oder ein Kontakt über 15 Minuten besteht. Ebenso ist anzugeben, ob derjenige in einer medizinischen Einrichtung oder bei einem ambulanten Dienst arbeitet. Zudem müssen Ärzte ankreuzen, ob der Patient mit der Übermittlung des Testergebnisses über die App einverstanden ist und dass dieser den Patientenabschnitt erhalten hat. Zudem ist die Telefonnummer des Getesteten für das Gesundheitsamt einzutragen.
Unterer Teil: Der Patientenabschnitt informiert, wie Nutzer den Test in der App registrieren. Zunächst weist er aber darauf hin, dass man die App nutzen soll. Auch daraus könnte man schließen, dass das neue Muster 10c nicht nur für Abstriche nach App-Alarm, sondern alle Corona-PCR-Tests anzuwenden ist. Hierzu wird es sicherlich noch eine Klarstellung geben.
Schritt 4: Zusammen mit dem oberen Teil des Muster 10c schickt der Hausarzt die Probe ans Labor.
Schritt 5: Das RKI hat für Hausärzte ein Merkblatt mit einem sehr groben Ablauf erstellt. Demnach soll nach Veranlassung des Tests nur ein Verdachtsfall gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig sein, wenn der Patient auch Symptome aufweist.
Schritt 6: Wenn das Ergebnis vorliegt, informiert das Labor den Hausarzt wie bislang auch über den Befund. So können diese auch mit Patienten das Ergebnis besprechen, die die Warn-App nicht nutzen.