Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

ÄrztetagAmtsträger sollen Interessenkonflikte offenlegen

Welche Interessen nehmen etwa Abgeordnete des Deutschen Ärztetages wahr, welche anderen Ämter bekleiden sie? Das sollen sie künftig offenlegen - entsprechende Anträge wurden am Donnerstag (10. Mai) verabschiedet.

Erfurt. Mitglieder des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) sowie Abgeordnete des Deutschen Ärztetages veröffentlichen künftig ihre „berufspolitischen Interessenwahrnehmungen” auf der BÄK-Internetseite. Dies sieht ein Antrag des BÄK-Vorstands vor, den der Deutsche Ärztetag am Donnerstag (10. Mai) verabschiedet hat. Die Veröffentlichung der Interessenskonflikte erfolgt demnach jedoch explizit nur auf freiwilliger Basis.

Ein Änderungsantrag, die Offenlegung verpflichtend zu machen, wurde am Donnerstagmorgen abgelehnt. “Wobei wir die Offenlegung für uns als verpflichtend erachten”, betonte BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery.

Offengelegt werden laut Antrag

  • Name
  • (Landes-)Ärztekammer
  • Tätigkeitsbereich
  • Fachgebiet
  • Funktionen in der Landesärztekammer und Bundesärztekammer
  • Angaben über Mitgliedschaften in Organisationen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Amt eines Abgeordneten bzw. eines Vorstandsmitglieds und/oder seiner ärztlichen Tätigkeit stehen

Allgemeine Mitgliedschaften, etwa in Sportvereinen, Parteien oder Religionsgemeinschaften, müssen darüber hinaus nicht genannt werden.

Ziel des Verfahrens zur Offenlegung von Interessenwahrnehmungen ist, „transparent die Aktivitäten der gewählten Amtsträgerinnen und -träger zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben darzustellen und das Vertrauen (…) zu stärken”, heißt es. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Ärztetag verschiedene Anträge zu dem Thema beraten.

Abgestimmt wurde in Änderungsanträgen über die Frage, inwiefern Unternehmensbeteiligungen angegeben werden müssen. Die verabschiedete Fassung: “Unternehmensbeteiligungen undNebeneinkünfte sind anzugeben, wenn eine Tätigkeit für Unternehmen imGesundheitswesen besteht.”

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.