Der Deutsche Ärztetag soll “grundsätzlich” eine Präsenzveranstaltung sein. Gleichwohl wird es auch in Zukunft möglich sein, Ärztetage – wie in diesem Jahr – online stattfinden zu lassen oder zumindest einzelne Vorstandsmitglieder dazuzuschalten, sollten sie etwa in Quarantäne sein. Dafür hat der 124. Deutsche Ärztetag am Mittwoch (5. Mai) eine Reihe von Satzungsänderungen verabschiedet.
Nach kurzer Debatte haben die Delegierten mit großer Mehrheit (191 Ja-Stimmen/ 16 Nein-Stimmen/ 3 Enthaltungen) beschlossen, dass “ansonsten verhinderte Vorstandsmitglieder über Video- oder Webkonferenztechnik an den Vorstandssitzungen teilnehmen können”. Auch über Haushaltsfragen oder Änderungen in der Geschäftsordnung soll dauerhaft digital abgestimmt werden können.
Für Satzungsänderungen braucht es beim Ärztetag eine 2/3-Mehrheit, also 167 Stimmen.
Was sind “besondere Umstände”?
Online-Veranstaltungen “sind und bleiben Notlösungen”, unterstrich Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), dabei. Die Satzungsänderung sei lediglich eine Ergänzung und solle den Mitgliedern die flexiblere Teilnahme an den Veranstaltungen ermöglichen, wenn “besondere Umstände” vorliegen.
Wie genau diese “besonderen Umstände” definiert sind, wurde – entgegen der Mahnungen einzelner Delegierter – nicht weiter konkretisiert. Die jeweiligen Entscheidungen würden nie allein getroffen, sondern stets im Vorstand durch die Diskussion aller 17 Präsidentinnen und Präsidenten der Landesärztekammern, erinnerte Reinhardt. Er halte die nun getroffenen Regelungen für „sehr praktikabel und gut umzusetzen“.
Online-Treffen bislang per Gesetz ermöglicht
Für den aktuell stattfindenden 124. Deutschen Ärztetag waren die Satzungsänderungen übrigens noch nicht nötig: Dank des “Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie” sei die Durchführung von Mitgliederversammlungen, also auch des Deutschen Ärztetags, in Hybridform ermöglicht, heißt es in der Begründung eines aktuell beschiedenen Antrags. Dieses Gesetz gelte aber voraussichtlich nur bis Jahresende.
Um sich von der gesetzlichen Grundlage unabhängig zu machen, habe man nun die Satzungsänderung angestoßen, erklärte Prof. Karsten Scholz, Mitglied der BÄK-Geschäftsführung. Jedoch habe man sich in den jeweiligen Formulierungen an den vom Bundestag beschlossenen Regelungen orientiert, um sowohl Flexibilität als auch Rechtssicherheit zu schaffen.
Persönliche Treffen vor allem für Neue wichtig
Unisono betonten Reinhardt und Scholz, dass sie auf den digitalen Ärztetag 2021 als absolute Ausnahme setzten. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in seiner Begrüßung am Vortag betont, dass er die persönlichen Begegnungen des Ärztetags vermisse.
Vor allem für neue Mitglieder des Gremiums sei es wichtig, sich zu sozialisieren – das sei online überaus schwierig, unterstrich Reinhardt. “Vielleicht müssen wir das Online-Format aber auch einmal erfahren haben, um die Präsenzveranstaltung wirklich wertzuschätzen.”