Einer „schnellen Umsetzung der GOÄ-Novelle nach der Bundestagswahl“ stehe – zumindest aus ärztlicher Sicht – nichts mehr entgegen. Das betonte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), am Dienstag (4. Mai) während des 124. Deutschen Ärztetags. Alle Leistungsinhalte seien zwischen der BÄK, den 165 Fachverbänden und dem PKV-Verband konsentiert. Es könne ” keine Ausreden mehr” geben seitens der Politik.
Bereits als Gast des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg hatte Reinhardt jüngst unterstrichen, dass es gelte, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unmittelbar nach der Bundestagswahl im September abzuschließen. Eigentlich war dies bereits für diese Legislaturperiode vorgesehen.
Antrag soll zusätzlich Tempo machen
Die Delegierten könnten dies während der zweitägigen digitalen Veranstaltung in einem entsprechenden Antrag unterstreichen. „Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, eine angemessene und aktuelle Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte vorzulegen und mit Nachdruck bei Kostenträgern und Verordnungsgebern zu vertreten“, heißt es darin. Abgestimmt werden könnte er noch am Dienstagabend (4. Mai).
Laut Reinhardt liegt mittlerweile eine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien entwickelte “ärzteeigene” GOÄ mit einer rationalen Systematik und medizinisch-wissenschaftlich erarbeiteten Leistungslegenden vor – 5595 an der Zahl statt bisher gut 2900.
Stillstand ist “kleiner Skandal”
Bereits in seiner Eröffnungsrede kritisierte Reinhardt den 30-jährigen Stillstand bei der GOÄ. Die Vergütung der Rechtsanwälte etwa sei zum 1. Januar neu aufgelegt worden, nachdem sie zuvor 2013 novelliert worden sei. Die Folge: eine lineare Erhöhung der Gebühren für die Rechtsanwälte um 10 Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 Prozent.
„Es ist ein kleiner Skandal, dass der freie Beruf Arzt nach 30 Jahren immer noch keine reformierte, moderne Gebührenordnung erhalten hat“, so Reinhardt.
Diskussion um Bürgerversicherung
An anderer Stelle sorgte ganz grundsätzlich die gegenwärtige Systematik aus GKV und PKV für Diskussionen – und zwar in der Aussprache zum Leitantrag. Unter dem darin enthaltenen Punkt „Duales Krankenversicherungssystem weiterentwickeln“ schreibt der BÄK-Vorstand, dass mit der Einführung der Bürgerversicherung Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen des Leistungskatalogs drohten.
Damit stimmten nicht alle Ärztinnen und Ärzte überein. Ein kausaler Zusammenhang zwischen schlechter Versorgung und Bürgerversicherung lasse sich nicht begründen, brachten mehrere Redner in der Aussprache am Dienstagnachmittag vor. Die BÄK müsse zu einer „sachlichen Diktion“ zurückkehren, forderte Allgemeinmediziner Dr. Detlef W. Niemann (Hamburg). Es gebe einfach Probleme, wenn selbst gutsituierte Rentner ihre Beiträge nicht mehr bezahlen könnten.
Ein Änderungsantrag, der darauf zielte, die grundsätzliche Unterstützung für das duale Krankenversicherungssystem aus dem Leitantrag herauszunehmen, fand schließlich jedoch keine Mehrheit.