Die Landesärztekammer Hessen hat für die Allgemeinmedizin eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) beschlossen. Hessen ist damit Vorreiter im Umsetzen der neuen bundesweiten Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), wie die Kammer mitteilt. Man hoffe, so dem drohenden Hausärztemangel besser entgegenzuwirken. Die Neufassung soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Künftig müssen Ärzte in Weiterbildung demnach sechs Monate in mindestens einem weiteren Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung leisten. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist: Eine vor dem 1. Juli 2019 begonnene Facharztweiterbildung kann innerhalb von sieben Jahren nach den bisher gültigen Bestimmungen abgeschlossen werden.