Wenn der Deutsche Ärztetag in Erfurt eine Reform des bislang geltenden ausschließlichen Fernbehandlungsverbots diskutiert, müssen Arzt-Patienten-Beziehung und Abläufe im hausärztlichen Praxisalltag im Fokus bleiben. Bei ihrer Frühjahrstagung am 20. und 21. April hat die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes auf Sylt entsprechende Anträge verabschiedet. Die Bundesärztekammer (BÄK) wird darin aufgefordert sicherzustellen, "dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt auch zukünftig die Regel bleibt", heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Antrag. "Ausnahmen (…) müssen klar definierten Regeln unterliegen." Diese seien insbesondere mit Blick auf einen potenziellen Bürokratie-Abbau in der Praxis zu prüfen. Denn: Eine qualitativ hochwertige Fernbehandlung bedeute nicht automatisch eine Zeitersparnis für den Hausarzt.
Der Deutsche Ärztetag soll im Mai über eine Lockerung der Regelung zur Fernbehandlung entscheiden.
Auch in zwei weiteren Anträgen betonen die Delegierten, dass bei der Entwicklung neuer digitaler Angebote die Entlastung in der Praxis entscheidendes Kriterium sein muss. Einerseits soll die Entwicklung der elektronischen Patientenakte unter diesem Gesichtspunkt eng begleitet werden. Andererseits spielt die Digitalisierung auch im Leitantrag zu den Vorhaben des Koalitionsvertrags eine Rolle: Reformen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung – neben der sinnvollen Digitalisierung und einer Strategie zum Bürokratie-Abbau die zügige Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 sowie eine bessere Vergütung der sprechenden Medizin – sollten dem Leitantrag zufolge "zeitnah und mit Nachdruck" von Union und SPD umgesetzt werden. Deutliche Kritik hingegen richtet der Verband an die geplante Ausweitung der Sprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden pro Woche sowie die Terminvermittlung über die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Von diesen Vorhaben solle die Regierung "Abstand nehmen".
In Sachen Musterweiterbildungsordnung (MWBO) – neben dem Fernbehandlungsverbot eines der zentralen Themen in Erfurt – fordern die Hausärzte BÄK und Ärztetag auf, Fehlzeiten von bis zu sechs Wochen im Jahr, etwa durch Krankheit, künftig bundesweit auf die Weiterbildung anzurechnen. In Hessen und Baden-Württemberg ist dies bereits entsprechend geregelt. Mit einer Enthaltung und keiner Gegenstimme wurde der vom Forum Hausärztinnen eingebrachte Antrag angenommen.
Darüber hinaus wurde auf Sylt ein weiteres brandaktuelles Anliegen abgestimmt: Die Delegiertenversammlung fordert von der Politik für alle gesetzgeberischen Maßnahmen – aktuell die im Mai in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung – eine grundsätzlich fünfjährige sanktions- und straffreie Übergangszeit. Mit drei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen wurde der Antrag beschlossen. Für die aktuell nötigen Änderungen durch das Inkrafttreten der neuen Datenschutzbestimmungen hat "Der Hausarzt" die wichtigsten Schritte für Arztpraxen zusammengestellt.
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