Ärzte können das elektronische Logbuch (E-Logbuch), mit dem Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) und ihre Weiterbilder die erworbenen Kompetenzen dokumentieren, im Juli 2019 erstmals freischalten. Dafür hat der Deutsche Ärztetag den Weg frei gemacht. “Die Erwartungen waren sehr groß und sehr unterschiedlich, daher haben wir mit der Basisversion einen Mittelweg gewählt”, sagte
Dr. Max Kaplan, der das Projekt für die Bundesärztekammer (BÄK) betreute. Das E-Logbuch bedeute “mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit – und damit auch Ehrlichkeit in der Weiterbildung”.
Der Deutsche Hausärzteverband begrüßte den Beschluss. Das E-Logbuch erhöhe weiter die Qualität in der Weiterbildung. “Wichtig ist aber, dass die einzelnen Ärztekammern das E-Logbuch auf Länderebene nun auch schnell umsetzen”, kommentierte Geschäftsführer Robert Festersen.
Mit der Basisversion können ÄiW ihre erworbenen Kompetenzen, aber auch deren Fortschritt erfassen. Dafür tragen sie die Inhalte ein, die dann zur Prüfung und Freigabe dem Weiterbilder zugewiesen werden. Entscheidend ist, dass ÄiW ihr Logbuch kontinuierlich pflegen können: Während sie Inhalte dokumentieren, kann der Weiterbilder andere Einträge noch bewerten. Änderungen bereits freigegebener Einträge kann man “lückenlos” nachvollziehen. Das E-Logbuch ruft man über einen Internetbrowser auf; es kann somit über Computer, Tablets und Smartphones genutzt werden. Die Webanwendung ist ein bundeseinheitliches Format: “Wechseln Ärzte in Weiterbildung die Kammer, müssen sie nichts importieren oder exportieren. Es ändert sich lediglich die zugrunde liegende Weiterbildungsordnung, dadurch geht kein Eintrag verloren”, erklärte Softwarearchitekt Ulf Kester von Steadforce.
Letztlich stimmte eine breite Mehrheit der Delegierten für den Start des E-Logbuchs, obwohl einigen die Funktionen noch nicht weit genug gingen. Sie fürchteten mehr Bürokratie und sprachen von einem “digitalisierten Papiertiger”. “Das E-Logbuch wird stetig weiterentwickelt”, hielt Kaplan dagegen. So soll ein Weiterbildungsregister entstehen, das ÄiW, Weiterbilder und Weiterbildungsstätten beinhaltet. Auch soll die Weiterbildung darüber evaluiert werden.