Berlin. Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit (AU) auch bei reinem Telefon- und Videokontakt auszustellen, sollten Hausärztinnen und Hausärzte “für Bestandspatienten” dauerhaft erhalten. So lautet eine von zwölf aktuell vorgelegten Forderungen der Bundesärztekammer (BÄK), die am Mittwoch (1. Juli) online vorgestellt wurden (s. Kasten am Textende). Ziel müsse es nun sein, die im Zuge der Corona-Pandemie gestärkten digitalen Versorgungsangebote nicht nur nach der Pandemie nutzbar zu halten, sondern nicht zuletzt im Sinne einer Pandemie-Prävention weiterzuentwickeln, hieß es in Berlin.
„Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten ist sicherlich, dass Videokonferenzen einen positiven Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten können“, bilanzierte Erik Bodendieck, Vize-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses “Digitalisierung”, bei der Vorstellung. Dabei verwies er auf die Zahlen der Videosprechstunden-Genehmigungen, die teils um ein “Tausendfaches” gestiegen seien. Dies zeigt auch eine Umfrage von “Der Hausarzt” in den 17 KV-Regionen (s. Tab.).
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung habe die Arztpraxen in Pandemiezeiten deutlich entlastet und Patienten geschützt; das erweiterte Angebot an Videokonferenzsystemen, die zum Teil kostenlos verfügbar waren, habe die Möglichkeit gegeben, dieses Werkzeug in der Kommunikation mit Patienten wie auch Kollegen zu testen und zu nutzen, fasst die BÄK zusammen. “Diese neue Kultur des Ausprobierens und Erfahrungsammelns ist ein Fortschritt für die Gesundheitsversorgung in Deutschland, weil sie sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert.” Hier wird auch eine Kernforderung des Deutschen Hausärzteverbands deutlich: Die Digitalisierung muss im Versorgungsalltag einen echten Mehrwert für Ärzte und ihre Patienten bringen und daher immer vom Praxisalltag aus gedacht werden.
Perspektivisch, unterstreicht Bodendieck, müssten Berufsordnung und Recht nun so angepasst werden, dass eine AU per Telefon oder Video auch arbeits- und sozialrechtlich “sauber” möglich wird. Zudem müssten sichere Videokonferenzssysteme zügig flächendeckend ausgebaut werden. “Aus unserer Sicht wäre dies schnell umzusetzen.”
“Es bleiben Schwachstellen”
Lobend hob die BÄK zudem hervor, dass einige Zeitschriften und Wissensdatenbanken Ärzten und Pflegenden derzeit einen kostenlosen Zugang zu medizinischem Wissen ermöglichten. “Dies erleichtert den schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die breite Versorgung.”
Nichtsdestotrotz attestiert die BÄK, dass das Angebot digitaler Unterstützung für das Gesundheitswesen “noch deutlich verbesserungswürdig” sei. Immerhin habe die Pandemie bereits einen „gewissen Mindshift“ bei Ärzten und Patienten im Hinblick auf den Umgang mit digitalen Techniken gebracht, beobachtet BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Aber: „Wir brauchen jetzt den entscheidenden Digitalisierungsschub zur weiteren Bekämpfung der Pandemie. In den letzten Monaten sind viele digitale Angebote entwickelt worden, aber es bleiben Schwachstellen.”
Diese Schwachstellen seien verschiedener Natur. Zwei Beispiele:
- “Die kollegiale Unterstützung durch digitale Technologien über sektorale Grenzen hinweg führte zu einem schnelleren Austausch von Wissen”, bilanziert die BÄK. Beispielsweise seien Intensivstationen einzelner Kliniken mittels telemedizinischer Anwendungen telekonsiliarisch verbunden worden. ABER: Nicht nur müssten diese Konsile ausgebaut werden; auch fehle bislang die ausreichende digitale Anbindung von Ärzten an ihre Körperschaften sowie zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Das Resultat: fehlende strukturierte Meldewege für eine einheitliche Corona-Dokumentation.
- “Es fand eine schnelle Ausweitung des Telemonitorings im Rahmen der Regelversorgung statt (beispielweise in der Betreuung von Schwangeren oder psychisch erkrankten Menschen).” ABER: Eine flächendeckende Verfügbarkeit eines digitalen kontinuierlichen, sensorgestützten Monitorings bei ambulanten chronisch kranken Patienten (beispielsweise bei Patienten mit Herz-Kreislauferkrankungen und chronischen Lungenerkrankungen), Patienten in häuslicher Quarantäne oder in Pflegeeinrichtungen fehle bislang. Gerade dieses biete jedoch das Potenzial der Frühdetektion akuter Verschlechterungen.
- Die Videosprechstunde hat in Teilen die Kommunikation zwischen Ärzten und immobilen Patienten abgefedert. ABER: Es gibt noch keine sichere Messenger-App, die von allen Ärztinnen und Ärzten zur schnellen innerärztlichen Kommunikation genutzt werden könnte. Dies wäre aus Sicht der BÄK erstrebenswert.
Ärzte müssen sich als Ärzte ausweisen können
Ein ganz grundlegendes Problem bestehe in der mangelnden Identifizierung des einzelnen Nutzers als Ärztin oder Arzt, skizzierte Dr. Peter Bobbert, Vorsitzender des Digitalisierungs-Ausschusses. Ein wichtiger Baustein für eine flächendeckende Verfügbarkeit einer abgesicherten virtuellen Identität (Digitaler Ausweis, Beispiel: Single Sign-on) wäre der Betrieb eines übergreifenden Identitätsmanagements (beispielsweise ein Identity Access Management (IAM)-System) mit gesichertem Nachweis des Arzt-Attributs. “Ein solches System würde den Ärzten eine einfache Möglichkeit bieten, sich auf verschiedenen Plattformen mit einem einmaligen Login als Ärzte zu identifizieren.”
Darüber hinaus führe die immer noch zwischen den einzelnen Softwaresystemen bestehende mangelnde Interoperabilität, die “auch ein Geschäftsmodell einiger Softwarefirmen ist”, zu Verlust und ständiger Neuerhebung von medizinischen Daten innerhalb der Versorgungsketten.