Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Lehren aus Corona-PandemieAuf dem Weg zur “sicheren” digitalen AU?

Die Corona-Pandemie hat die Akzeptanz für digitale Lösungen bei Ärzten wie Patienten deutlich erhöht. Die Bundesärztekammer macht deutlich, wo dieser Aufschwung bleiben soll - und wo noch Baustellen sind.

Tablet im Praxisalltag: Geht es nach der Bundesärztekammer, soll der Digitalisierungs-Aufschwung auch nach der Pandemie genutzt werden.

Berlin. Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit (AU) auch bei reinem Telefon- und Videokontakt auszustellen, sollten Hausärztinnen und Hausärzte “für Bestandspatienten” dauerhaft erhalten. So lautet eine von zwölf aktuell vorgelegten Forderungen der Bundesärztekammer (BÄK), die am Mittwoch (1. Juli) online vorgestellt wurden (s. Kasten am Textende). Ziel müsse es nun sein, die im Zuge der Corona-Pandemie gestärkten digitalen Versorgungsangebote nicht nur nach der Pandemie nutzbar zu halten, sondern nicht zuletzt im Sinne einer Pandemie-Prävention weiterzuentwickeln, hieß es in Berlin.

„Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten ist sicherlich, dass Videokonferenzen einen positiven Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten können“, bilanzierte Erik Bodendieck, Vize-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses “Digitalisierung”, bei der Vorstellung. Dabei verwies er auf die Zahlen der Videosprechstunden-Genehmigungen, die teils um ein “Tausendfaches” gestiegen seien. Dies zeigt auch eine Umfrage von “Der Hausarzt” in den 17 KV-Regionen (s. Tab.).

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung habe die Arztpraxen in Pandemiezeiten deutlich entlastet und Patienten geschützt; das erweiterte Angebot an Videokonferenzsystemen, die zum Teil kostenlos verfügbar waren, habe die Möglichkeit gegeben, dieses Werkzeug in der Kommunikation mit Patienten wie auch Kollegen zu testen und zu nutzen, fasst die BÄK zusammen. “Diese neue Kultur des Ausprobierens und Erfahrungsammelns ist ein Fortschritt für die Gesundheitsversorgung in Deutschland, weil sie sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert.” Hier wird auch eine Kernforderung des Deutschen Hausärzteverbands deutlich: Die Digitalisierung muss im Versorgungsalltag einen echten Mehrwert für Ärzte und ihre Patienten bringen und daher immer vom Praxisalltag aus gedacht werden.

So hatte sich der Deutsche Hausärzteverband beispielsweise in besonderem Maße dafür eingesetzt, die telefonische AU so lange weiter zu ermöglichen, bis sich der Mangel an Schutzmaterial flächendeckend entspannt hatte.

Perspektivisch, unterstreicht Bodendieck, müssten Berufsordnung und Recht nun so angepasst werden, dass eine AU per Telefon oder Video auch arbeits- und sozialrechtlich “sauber” möglich wird. Zudem müssten sichere Videokonferenzssysteme zügig flächendeckend ausgebaut werden. “Aus unserer Sicht wäre dies schnell umzusetzen.”

“Es bleiben Schwachstellen”

Lobend hob die BÄK zudem hervor, dass einige Zeitschriften und Wissensdatenbanken Ärzten und Pflegenden derzeit einen kostenlosen Zugang zu medizinischem Wissen ermöglichten. “Dies erleichtert den schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die breite Versorgung.”

Nichtsdestotrotz attestiert die BÄK, dass das Angebot digitaler Unterstützung für das Gesundheitswesen “noch deutlich verbesserungswürdig” sei. Immerhin habe die Pandemie bereits einen „gewissen Mindshift“ bei Ärzten und Patienten im Hinblick auf den Umgang mit digitalen Techniken gebracht, beobachtet BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Aber: „Wir brauchen jetzt den entscheidenden Digitalisierungsschub zur weiteren Bekämpfung der Pandemie. In den letzten Monaten sind viele digitale Angebote entwickelt worden, aber es bleiben Schwachstellen.”

Diese Schwachstellen seien verschiedener Natur. Zwei Beispiele:

  • “Die kollegiale Unterstützung durch digitale Technologien über sektorale Grenzen hinweg führte zu einem schnelleren Austausch von Wissen”, bilanziert die BÄK. Beispielsweise seien Intensivstationen einzelner Kliniken mittels telemedizinischer Anwendungen telekonsiliarisch verbunden worden. ABER: Nicht nur müssten diese Konsile ausgebaut werden; auch fehle bislang die ausreichende digitale Anbindung von Ärzten an ihre Körperschaften sowie zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Das Resultat: fehlende strukturierte Meldewege für eine einheitliche Corona-Dokumentation.
  • “Es fand eine schnelle Ausweitung des Telemonitorings im Rahmen der Regelversorgung statt (beispielweise in der Betreuung von Schwangeren oder psychisch erkrankten Menschen).” ABER: Eine flächendeckende Verfügbarkeit eines digitalen kontinuierlichen, sensorgestützten Monitorings bei ambulanten chronisch kranken Patienten (beispielsweise bei Patienten mit Herz-Kreislauferkrankungen und chronischen Lungenerkrankungen), Patienten in häuslicher Quarantäne oder in Pflegeeinrichtungen fehle bislang. Gerade dieses biete jedoch das Potenzial der Frühdetektion akuter Verschlechterungen.
  • Die Videosprechstunde hat in Teilen die Kommunikation zwischen Ärzten und immobilen Patienten abgefedert. ABER: Es gibt noch keine sichere Messenger-App, die von allen Ärztinnen und Ärzten zur schnellen innerärztlichen Kommunikation genutzt werden könnte. Dies wäre aus Sicht der BÄK erstrebenswert.

Ärzte müssen sich als Ärzte ausweisen können

Ein ganz grundlegendes Problem bestehe in der mangelnden Identifizierung des einzelnen Nutzers als Ärztin oder Arzt, skizzierte Dr. Peter Bobbert, Vorsitzender des Digitalisierungs-Ausschusses. Ein wichtiger Baustein für eine flächendeckende Verfügbarkeit einer abgesicherten virtuellen Identität (Digitaler Ausweis, Beispiel: Single Sign-on) wäre der Betrieb eines übergreifenden Identitätsmanagements (beispielsweise ein Identity Access Management (IAM)-System) mit gesichertem Nachweis des Arzt-Attributs. “Ein solches System würde den Ärzten eine einfache Möglichkeit bieten, sich auf verschiedenen Plattformen mit einem einmaligen Login als Ärzte zu identifizieren.”

Darüber hinaus führe die immer noch zwischen den einzelnen Softwaresystemen bestehende mangelnde Interoperabilität, die “auch ein Geschäftsmodell einiger Softwarefirmen ist”, zu Verlust und ständiger Neuerhebung von medizinischen Daten innerhalb der Versorgungsketten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.