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HamburgÄrztekammer will gegen falsche Masken-Atteste vorgehen

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die Hamburger Ärztekammer ein wichtiges Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Ärzten, die ihre Patienten leichtfertig von der Maskenpflicht befreien, drohen Konsequenzen.

In Hamburg droht Maskenverweigerern im öffentlichen Raum ein Bußgeld von 80 Euro.

Hamburg. Die Hamburger Ärztekammer will falschen Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht nachgehen. “Uns ist inzwischen (…) eine Reihe von Attesten zugesandt worden, die stereotype Begründungen für die Befreiung aufweisen”, sagte der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Pedram Emami.

Der Verdacht liege nahe, dass es in Anbetracht der ähnlichen Befunde keine Untersuchung gegeben habe. Diese Atteste würden berufsrechtlich aufgearbeitet und gegebenenfalls sanktioniert, so die Kammer. Die Art der Sanktion hänge stark vom Einzelfall ab.

Medizinische Gründe für Befreiung

Von der Maskenpflicht befreien lassen kann sich, wem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wegen gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zuzumuten oder nicht möglich ist. Nach Informationen der Ärztekammer kann es sich dabei beispielsweise um Asthma oder andere schwere Lungen- aber auch Herzerkrankungen handeln.

Auf die Mehrheit der Menschen würden medizinische Gründe nicht zutreffen, betont Emami und mahnte: “Je mehr Menschen das Tragen verweigern, desto eher steigt das Risiko, auf engem Raum das Virus weiterzugeben – wie bei der Fahrt in Bus und Bahn.”

Maskenverweigerer zahlen 80 Euro

Bei der Hamburger Hochbahn hieß es, das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung an Haltestellen, Bussen und Bahnen werde genau kontrolliert. “Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss dies dem Prüfdienst glaubhaft machen können”, sagte Hochbahn-Sprecherin Constanze Dinse. Die Atteste müssten im Original vorgelegt werden. Kopien, eigene Ausdrucke oder Fotos auf dem Smartphone seien nicht akzeptabel.

In der Hansestadt droht Maskenverweigerern im öffentlichen Raum ein Bußgeld von 80 Euro. Dies gilt laut Senat sowohl für Menschen, die keine Maske tragen als auch für jene, die den Mund-Nase-Schutz nicht ordnungsgemäß angelegt haben.

Quelle: dpa/lno

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