“Mehr Hausarztpraxis in die Kammer”: Das ist das Motto der Hausarztliste, die im November bei der Kammerwahl in Baden-Württemberg antritt. Mitte des Monats erhalten Ärzte die Wahlunterlagen. Zwei Drittel der Delegierten werden über die Kreislisten gewählt, ein Drittel über die Bezirksliste.
“In fast allen Kreisen finden Sie eine Hausarztliste”, erklärt Dr. Jürgen de Laporte, Vorstandsmitglied des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. “Mehr Hausarztpraxis in die Kammer kann nur gelingen, wenn Hausärzte ,Die Hausarztliste‘ sowohl bei Kreis als auch Bezirk wählen.”
Doch warum braucht es mehr Hausärzte in der Kammer? Dr. Jürgen de Laporte erklärt:
Hausärzte müssen in der Kammer wachsam mitarbeiten
Die Kammer kann dazu beitragen, dass der Bereich Allgemeinmedizin offen und attraktiv bleibt und wichtige Teilbereiche wie zuletzt die Geriatrie oder Palliativmedizin nicht nur Spezialisten vorbehalten bleiben. Hier werden Hausärzte aus der Praxis in den Gremien der Kammer benötigt, die die Prozesse wachsam begleiten und mittragen, damit neue Entwicklungen auch an die Erfordernisse der Hausarztpraxis angepasst werden.
Unabhängige Fortbildung für Hausärzte
Damit Patienteninteressen vor Marktinteressen stehen, brauchen wir unabhängige Fortbildungen und das Einschreiten der Kammer bei Fortbildungen, in denen bewährte unabhängige Leitlinien, sich abzeichnende Nebenwirkungen, Kontraindikationen oder Wechselwirkungen in den Hintergrund treten zugunsten werbender Darstellung. Hier hat die Kammer eine wesentliche Steuerungsfunktion über die Vergabe von Fortbildungspunkten.
Weiterbildungsordnung sorgt für die Attraktivität des Hausarztberufs
In unserer Selbstverwaltung regeln wir über die Weiterbildungsordnung die Zuständigkeitsbereiche. Dies ist umso wichtiger, da wir dringend mehr Generalisten brauchen – und keine Ärzte, die sich in den sicheren Hafen der Spezialisierung in kleinen Fachgebieten zurückziehen.
Beim Quereinstieg bestehende Standards halten
Bei der Weiterbildung geht es darum, den Quereinstieg weiter zu fördern. Dabei dürfen die errungenen Standards der Allgemeinmedizin – etwa in Form der Weiterbildungszeit von 24 Monaten in der hausärztlichen Versorgung – nicht unterlaufen werden. Dies war zuletzt in Nordrhein-Westfalen diskutiert worden (“Der Hausarzt” 17).