Medienberichten zufolge plant Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Zuge eines Maßnahmenkatalogs zur Terrorbekämpfung die ärztliche Schweigepflicht aufzuweichen. Danach soll eine Gesetzesänderung Ärzten künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt bezog dazu Stellung: "Die ärztliche Schweigepflicht ist ein sehr hohes Gut und ein fundamentales Recht der Patientinnen und Patienten. Wir sind vehement dagegen, dieses Recht aufzuweichen. Wir werden jetzt die Entwicklungen und Gespräche der nächsten Wochen und Monate sehr genau beobachten. Allen Beteiligten muss dabei klar sein: Die Ärzte sind nicht der verlängerte Arm der Sicherheitsbehörden! Dass einzelne politische Vertreter dies als ‚Standesdünkel‘ abtun, ist eine Missachtung des notwendigen Vertrauens der Patienten in ihre Ärzte."
Der Bundesinnenminister habe zu Recht darauf hingewiesen, dass es nach aktueller Rechtslage bereits so ist, dass Ärzte in Ausnahmefällen Auskunft geben können, zum Beispiel wenn sie konkret befürchten müssen, dass der Patient eine schwere Straftat plant. Hier müssen die Ärzte immer den Einzelfall abwägen. Wenn man jetzt damit beginnen würde, die ärztliche Schweigepflicht Stück für Stück auszuhöhlen, würde man damit einen gefährlichen Weg einschlagen, warnt Weigeldt. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem Arzt würde nachhaltig Schaden nehmen. "Wir hoffen, dass dies allen Beteiligten ausreichend bewusst ist."