Berlin. Für die Beratung zur Organspende, die sie seit 1. März 2022 regelmäßig im Arzt-Patienten-Gespräch platzieren sollen, haben Hausärztinnen und Hausärzte nun sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte Ziffern für die Abrechnung zur Hand. Das Gespräch mit einer Dauer von mindestens 10 Minuten soll analog Nr. 3 GOÄ (20,11 Euro bei 2,3fachem Satz) abgerechnet werden, wie PKV, Bundesärztekammer und Beihilfe am Dienstag (31. Mai) in Form einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung erklärt haben.
In den EBM wurde bereits zum 1. März die Gebührenordnungsposition 01480 aufgenommen. Sie ist mit 65 Punkten (7,32 Euro) bewertet.
Wichtig: Sowohl für die Abrechnung nach GOÄ als auch EBM gilt, dass die Leistung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr nur einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden kann.
Gespräch braucht Zeit
Zur Erinnerung: Nach dem Transplantationsgesetz (TPG) sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patienten regelmäßig auf die Möglichkeit hinweisen, eine Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme abzugeben. Bei Bedarf können die Ärzte dabei auch alle zwei Jahre ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch anbieten und dieses zusätzlich neben allgemeinen ärztlichen Gesprächsleistungen abrechnen.
Die Organspende-Beratung dürfte dabei eine überdurchschnittlich zeitaufwändige Leistung sein. „Viele Patientinnen und Patienten haben sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt und benötigen daher zunächst einmal grundlegende Informationen, die ihnen verdeutlichen, warum sie sich überhaupt mit der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen sollen und eine Entscheidungsfindung wichtig ist“, heißt es in einem Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch, das der Deutsche Hausärzteverband zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) herausgegeben hat. Der jeweilige Zeitbedarf für das Gespräch könne variieren und hänge von den individuellen Vorkenntnissen und dem Informationsbedarf der Patientinnen und Patienten ab.
Jeder Zweite glaubt an den Mythos Altersgrenze
Dabei zeigt eine Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020, dass nur etwa jeder dritte Befragte zwischen 14 und 75 Jahren gut über Organ- und Gewebespende informiert ist; 61 Prozent der Befragten sind nur mäßig und 6 Prozent sogar schlecht informiert. So wissen zum Beispiel nur 53 Prozent, dass der Organspendeausweis auch für den Widerspruch zur Organ- und Gewebeentnahme verwendet werden kann. Etwa jeder zweite Befragte glaubt irrtümlicherweise, dass es eine Altersgrenze für die Organspende gibt.
37 Prozent der Befragten haben noch keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Ihnen soll durch die ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden. Wichtig ist, dass die Beratung selbst neutral erfolgt. Es gibt keine Verpflichtung, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren.