Jugend-RehaDas gilt es beim Antrag zu beachten

Adipositas, Hautprobleme, psychosomatische Erkrankungen: Die Gründe für eine Kinder- und Jugendreha können vielfältig sein. Gemein haben sie, dass der Antrag für den Hausarzt Fragen aufwerfen kann. Wir erklären, worauf es bei der Antragstellung ankommt – und wo Ärzte im Bedarfsfall Unterstützung erhalten.

Immer am Ball bleiben: juvenile Bewegung

Um mehr Jugendlichen, die gesundheitlich und persönlich angeschlagen sind, eine Rehabilitation zu ermöglichen, setzt das Bündnis für Kinder- und Jugendreha (BKJR) auch auf Hausärzte.

Denn mit den grundsätzlichen Verbesserungen durch das Flexirentengesetz vom Dezember 2016 ist die Kinder- und Jugendreha zwar wieder verstärkt ins Blickfeld der Ärzte gerückt: 2017 wurden durch die Rentenversicherung über 35.000 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche durchgeführt, das waren fast 13 Prozent mehr als im Vorjahr.

Doch trotz weiter steigender Antragszahlen erhält nur ein Bruchteil der Betroffenen eine Reha. Und nicht selten treten bei der Antragstellung in der Praxis Fragen auf.

Bündnis hilft bei Antragstellung

Im Sommer 2017 gründeten die bundesdeutschen Rehakliniken für Kinder und Jugendliche deshalb das BKJR. Der gemeinnützige Verein wird von verschiedenen Fachgesellschaften unterstützt. Aufgabe des BKJR ist es, die Kinder- und Jugendreha wieder verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken und vor allem die Ärzte und Familien bei der Beantragung einer Rehamaßnahmen zu unterstützen.

Sinnvoll ist eine mehrwöchige Rehabilitation in einer spezialisierten Klinik bei Kindern und Jugendliche mit Atemwegs- und Hautkrankheiten, mit starkem Übergewicht, mit psychosomatischen, orthopädischen, onkologischen, neurologischen und weiteren chronischen Erkrankungen.

Die jungen Patienten werden im täglichen Umgang mit ihrer Erkrankung nachhaltig unterstützt, im Unterricht der Reha-Schule kann auf individuelle Schulprobleme sowie Schwierigkeiten in der Ausbildung eingegangen werden. Doch was gibt es bei der Antragstellung zu beachten?

Antrag durch die Eltern, Befundbericht vom Hausarzt

Kinder und Jugendliche erhalten eine Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung. Die Eltern beantragen sie aus der Rentenversicherung eines Elternteils. Über wen das Kind krankenversichert ist, spielt dabei keine Rolle. Auf der jeweiligen jährlichen Renteninformation steht, welche Rentenversicherung zuständig ist.

Sind die Eltern unterschiedlich rentenversichert, können sie auswählen, wo sie den Antrag stellen. Übrigens erhalten Kinder- und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie leben, die Reha über die Rentenversicherung der Pflegeeltern.

Der Hausarzt füllt den zweiseitigen ärztlichen Befundbericht aus. Neben der Diagnose und der bisherigen Behandlung ist es wichtig dabei anzugeben, wie sich die gesundheitlichen und persönlichen Probleme auf den Alltag, die Familie und die Schule auswirken.

Vorliegende wichtige Befunde und Arztbriefe sollten in Kopie mitgegeben werden. Für diesen Aufwand erhält der Arzt derzeit 28,44 Euro und beantragt dies über das Formular “Honorarabrechnung”. Alle Formulare sind auf www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de zu finden.

Besteht bei den Eltern kein Anspruch gegenüber der Rentenversicherung, ist der Antrag bei der Krankenversicherung zu stellen.

Alle Kosten werden übernommen

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten der Rehabilitation und die Reisekosten. Eine Zuzahlung fällt nicht an. Wird das Kind von einem Elternteil begleitet – dies ist bis zum zwölften Geburtstag des Kindes obligat –, werden die Kosten der Begleitperson übernommen.

Ist diese berufstätig, wird auch der Verdienstausfall bezahlt. Muss ein gesundes Geschwisterkind mit aufgenommen werden, werden auch diese Kosten übernommen.

Die richtige Klinik finden

Die Wahl der geeigneten Klinik kann man guten Gewissens der Rentenversicherung überlassen. Sie kennt alle Rehakliniken und überprüft diese im Rahmen ihrer Qualitätssicherung regelmäßig.

Möchte der Hausarzt oder die Familie aus berechtigten Gründen eine bestimmte Klinik in Anspruch nehmen, so ist dies im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts möglich. Hier sollte der Hausarzt den Klinikwunsch im Befundbericht im Bemerkungsfeld eintragen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha unterstützt den Hausarzt und die Familie umfassend bei der Antragstellung. Alle Infos zur Kinder- und Jugend-Reha, zur Antragstellung und zu den Kliniken sind auf der Homepage des BKJR (s. Link-Tipp) zu finden.

Mailanfragen an kontakt@kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder an a.baumann@bkjr.de werden innerhalb von 24 Stunden beantworten. Wichtig ist eine Kontaktaufnahme vor allem dann, wenn es Probleme mit der Antragstellung gibt.

Möglicher Interessenskonflikt: Der Autor ist Sprecher des Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.

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