Hausarzt MedizinRegelmäßige EKG-Kontrollen

Eine Verlängerung der QTc-Zeit im EKG auf > 500 msec ist gefährlich, da ein erhöhtes Risiko für vital bedrohliche ventrikuläre Tachykardien (Torsades de pointes) bzw. für den akuten Herztod besteht. Somit tragen Personen mit einem genetisch bedingten Long-QT-Syndrom ein deutlich erhöhtes Risiko für den akuten Herztod. Sie sollten deshalb nach einer Synkope oder einer dokumentierten ventrikulären Tachykardie einen automatischen Defibrillator (ICD) erhalten. Eine QTc-Verlängerung kann aber auch durch eine Vielzahl von Medikamenten induziert werden. Dazu gehören Psychopharmaka (Antidepressiva und Neuroleptika), Antiarrhythmika und Antibiotika bzw. Antimykotika. Bei Patienten mit einer solchen Medikation empfiehlt sich deshalb gelegentlich die Ableitung eines EKGs, um die Gefährdung zu erkennen. Bei einem synkopalen Ereignis oder bei Auftreten von Schwindel sollte bei entsprechender Medikation immer an eine Torsade de pointes gedacht werden. Bei Nachweis einer QTc-Verlängerung muss die Medikation geändert werden.

Quelle: Dresdner Herz-Kreislauf-Tage, 22.-24. Januar 2016)

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.