Suchterkrankungen sind in der Hausarztpraxis keine Seltenheit. Insbesondere die “gesellschaftlich akzeptierten” Suchtmittel Alkohol und Nikotin spielen eine große Rolle. Hingegen kennen Hausärzte in der Regel nur wenige Patienten, die illegale Suchtmittel konsumieren. Die am häufigsten genutzten Substanzen sind THC-Produkte und Crystal Meth. Meist sind es hier Familienangehörige, die den Arzt um Hilfe bitten.
Betroffene Patientengruppen
Die meisten Betroffenen greifen aufgrund eines traumatischen Erlebnisses zu Drogen. Ein Beispiel: Der Patient hat seine Schwester nach ihrem Suizid leblos aufgefunden und hat immer wieder dieses Bild vor Augen. Solche Patienten wählen oft Suchtstoffe, die dämpfend wirken, etwa Methadon, Heroin oder Alkohol. Patienten mit Angsterkrankungen und Depressionen nutzen hingegen häufig Substanzen wie Buprenorphin oder Crystal Meth, seltener (aufgrund des hohen Preises) Kokain. Der Markt für Suchtstoffe ist gut einsehbar: Patienten können jederzeit über die gewünschte Droge verfügen und sie sogar an die Haustür “liefern” lassen. Zahlreiche Substanzen sind auch “preiswert”, etwa liegen die Tageskosten für Crystal Meth bei etwa zehn Euro.
Andere Patienten rutschen von einer medizinisch indizierten Therapie in die Abhängigkeit. Häufige Substanzen sind Benzodiazepine, die ebenfalls an den Diazepam-Rezeptor bindenden Z-Substanzen sowie unretardiertes und retardiertes Morphin. Hinweise können sein, dass Patienten immer wieder Verschreibungen einfordern und “schleichend” die Verordnungszeit geringer oder die Dosis größer wird.
Ein hausärztlicher Ansatzpunkt liegt darin, bei diesen Patientengruppen empathisch und wertschätzend nachzufragen.
Was kann der Hausarzt tun?
- Beratung: Empfehlung zur Vorstellung in einer suchtmedizinischen Beratungsstelle
- Behandlung zur Reduzierung der Entzugserscheinungen bei Abstinenzwunsch: – Doxepin 50 mg 1-1-1 für drei Tage, dann abdosieren – Diazepam (Tropfen oder Tabletten) eindosieren bis Entzugssymptome kontrollierbar, dann innerhalb von ein bis zwei Wochen stufenweise abdosieren (hilfreich ist ein Pflegedienst, der bei der richtigen Umsetzung der Dosierung unterstützt)
- Verordnung von: – stationärer Entgiftung – ambulanter, teilstationärer oder stationärer Entwöhnung als Medizinische Rehabilitation (Formular: G0100 + G0110 der Deutschen Rentenversicherung) – Ergotherapie (Heilmittelschlüssel PS4 „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“)
- Überweisung: – zum Facharzt für Psychiatrie oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung – zum psychologischen Psychotherapeuten Koordinierung der Behandlung zwischen vielen Akteuren Einbindung und Nutzen von familiären Ressourcen
Literatur beim Verfasser.
Interessenskonflikte: Der Autor erhält keine Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie. Außendienstmitarbeiter werden in der Hausarztpraxis nicht empfangen. Mitglied bei mezis e.V., Ständige Leitlinienkommission der DEGAM.