PränatalmedizinFrauenärzte raten Schwangeren zur Keuchhusten-Impfung

Keuchhustenanfälle kann bei Neugeborenen zum Erstickungstod führen. Der Berufsverband der Frauenärzte rät daher dringend zur Vorbeugung

Impfempfehlung gegen Atemstillstand

Düsseldorf. Frauenärzte empfehlen schwangeren Frauen ohne bestehenden Schutz eine Impfung gegen Keuchhusten. Das teilte die Arbeitsgemeinschaft Impfen des Berufsverbandes der Frauenärzte am Mittwoch in Düsseldorf mit. Man gehe davon aus, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut bald mit einem entsprechenden Votum folgen werde. Ähnliche Empfehlungen gebe es bereits in den USA und in Großbritannien. Eine Impfung sollte im letzten Drittel der Schwangerschaft erfolgen.

Grundsätzlich sollten alle Impfungen vor einer Schwangerschaft abgeschlossen sein, hieß es von der Arbeitsgemeinschaft. Es gebe aber zwei Ausnahmen: Die Grippe- und die Keuchhusten-Impfung. „Gegen beide Infektionen lassen sich Frauen am besten nicht vor, sondern erst während der Schwangerschaft impfen“, riet Dr. Michael Wojcinski, Vorsitzender der AG Impfen, beim Jahreskongress der Frauenärzte in Düsseldorf.

Sowohl bei der Influenza als auch bei Keuchhusten werde das Baby für die ersten Lebenswochen vor den risikoreichen Infektionen geschützt. Beim Säugling mündeten Keuchhustenattacken häufig in gefährlichen Atemstillständen. Was die Influenza-Infektion angeht, so bestehe vor allem für die Mütter ein erhöhtes Risiko in der Schwangerschaft.

„Wenn eine Familie alles richtig machen will“, so Wojcinski, „dann sind alle Bezugspersonen rund um das neugeborene Baby geimpft.“ Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfschutz überprüfen: „Ist die Schwangerschaft erst einmal eingetreten, dann ist es für Impfungen mit Lebendimpfstoffen – also Masern, Röteln, Mumps und Windpocken – zu spät.“

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.