Auch für das Masernschutzgesetz, das das Bundeskabinett im August beschlossen hatte, sieht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats noch Nachbesserungsbedarf. Sowohl die Gesundheitsexperten als auch der Ausschuss für Frauen und Jugend stellten fest, dass dem Bundesrat bei dem Gesetz mehr Mitspracherecht eingeräumt werden sollte. Konkret verlangten beide, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig wird – davon geht das Gesundheitsministerium bislang nicht aus. Es greife an verschiedenen Stellen in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder ein, argumentieren die Ausschüsse. Weiterhin missfallen einigen Gremien die geplanten Datenerhebungen.