Die fünfte Version der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma wurde Ende August vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) veröffentlicht.
Nötig geworden war die Aktualisierung auch durch die Zulassung des TSLP-Antikörpers Tezepelumab ab 12 Jahren. Der Antikörper wird nun im medikamentösen Stufenschema für Erwachsene in Stufe 5 erwähnt, im Stufenschema für Kinder und Jugendliche in Stufe 6.
Weitere Änderungen betreffen beispielsweise die Sauerstoffzielsättigung bei einem Asthmanfall.
red