Hausarzt MedizinPFO-Gefahr überschätzt

Ein persistierendes Foramen ovale (PFO) ist im Regelfall eine harmlose und bedeutungslose Normvariante. Die Vorstellung, dass sich über die Verbindung von rechter und linker Herzkammer eine paradoxe Embolie entwickeln kann, die zu einem Schlaganfall führt, hat jedoch weltweit interventionelle Kardiologen auf den Plan gerufen. Drei große randomisierte Studien konnten allerdings keinen Effekt des Schirmchenverschlusses des PFOs auf Schlaganfallraten belegen, weil die Ereignisrate sehr klein ist. Selbst eine Antikoagulation sei bei PFO nach kryptogenem Schlaganfall wahrscheinlich nur angezeigt bei Embolien in der Vorgeschichte, meinte Prof. Darius Günther Navabi aus Berlin, gab aber zu: "Wir bewegen uns da im evidenzarmen Raum".

Quelle: 89. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), Mannheim, 21.–24.09.2016

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.