Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Editorial HA 14/23Neue U10 käme zur rechten Zeit

Bei der Früherkennung kindlicher Entwicklungsstörungen klafft eine Lücke, bezahlt doch nicht jede Kasse die zusätzlichen Vorsorgen U10, U11 und J2. Das könnte sich bald zumindest teilweise ändern. Im Oktober startet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Beratungen, ob die Kassen eine “neue U10” für Neun- bis Zehnjährige übernehmen sollen (siehe Artikel “GBA berät über Einführung einer neuen “U10”).

Dieser Anstoß der Patientenvertretung aus dem G-BA kommt zur rechten Zeit. Denn immer noch sind viele Kinder und Jugendliche angeschlagen durch die Herausforderungen in der Corona-Pandemie [1], sei es durch den Verzicht auf Freunde und Sport oder familiäre Belastungen durch Schule und Arbeiten von zuhause aus.

Die “neue U10” könnte genau solche Probleme in den Blick nehmen, etwa wie es um die Entwicklung von Psyche und körperlicher Aktivität steht, aber auch den Umgang mit Medien thematisieren.

Damit ein solches Angebot gut angenommen wird, sollte man aus den bisherigen Erfahrungen lernen. So zeigen etwa KiGGS-Studie [2]und Abrechnungsdaten des Zi [3], dass die U-Vorsorgen weit besser wahrgenommen werden: Nehmen an U1 bis U9 rund 98 Prozent der Kinder teil, so sind es bei der J1 nur 43 Prozent.

Eine “verpflichtende” U10 würde also die Vorsorgelücke zwischen sechs und 13 Jahren schließen. Würde die J1 künftig auch im gelben Heft dokumentiert, soll dies die Teilnahme ebenso steigern, hofft der G-BA.

Positiv haben sich in den vergangenen Jahren zudem die Einladungen der Kassen an Versicherte und Eltern, die Honorierung in Kassen- Bonusprogrammen sowie öffentliche Aufklärung erwiesen [2]. Sollte es eine “neue U10” geben, sollte die Selbstverwaltung Sie als Hausärztinnen und Hausärzte aus zwei Gründen einbinden: Erstens helfen Sie vielerorts bereits, die Versorgung von Kindern zu sichern. Zweitens wäre das Alter von neun bis zehn Jahren gut geeignet, damit der Übergang in die hausärztliche Versorgung gut gelingt, meint

Ihre Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

Quellen:

  1. Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“; 8.2.2023
  2. Schmidtke C et al. Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2. Journal of Health Monitoring · 2018 3(4); doi: 10.17886/RKI-GBE-2018-093 (abgerufen am 29.8.23)
  3. Riens B, Mangiapane S.; Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 – Eine retrospektive Kohortenstudie. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013)
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.