In Deutschland wird bei Rückenschmerzen häufig zu früh und unnötig bildgebend diagnostiziert. Normabweichungen sind altersabhängig, treten häufig auf, sind nur schwer mit den Schmerzen in Verbindung zu bringen und beeinflussen die Therapie nur selten. Werden Normabweichungen dem Patienten mitgeteilt, kann das den Genesungsprozess sogar behindern.
Deswegen soll bei akuten und rezidivierenden Rückenschmerzen keine bildgebende Diagnostik durchgeführt werden, wenn Anamnese und körperliche Untersuchung keine Hinweise auf einen gefährlichen Verlauf oder ernste Ursachen ergeben haben (DEGAM Leitlinie Schutz vor Über- und Unterversorgung https://hausarzt.link/bStu2).
Nicht-spezifische Rückenschmerzen werden abhängig von den Schmerzen und dem Funktionsstatus behandelt. Dabei organisiert der hauptverantwortlich versorgende Arzt die Behandlung und alle anderen Maßnahmen und spricht die Behandlung mit dem Patienten ab.
So wird Überversorgung und unabgestimmte Therapie vermieden. Grundsätzlich gilt bei unspezifischen Kreuzschmerzen, dass die Patienten zu Bewegung angehalten werden sollen, denn Bewegung lindert die Beschwerden. Medikamentöse und nichtmedikamentöse Behandlung kann die Bewegung unterstützen, indem sie die Schmerzen lindert, so die DEGAM.
Wenn Schmerzmittel, dann oral
Manche Patienten wünschen die Injektion von Schmerzmitteln oder anderen Wirkstoffen. Ein Vorteil von Injektionen gegenüber oralen Schmerzmitteln ist nicht nachgewiesen, dafür aber das Risiko für substanzspezifische und injektionsspezifische Komplikationen, wie Abszesse, Verletzung oder Blutung.
Gegen NSAR-Injektionen spricht, dass sie nur kurz wirken. Schmerzmittel sollen immer bevorzugt oral eingenommen werden und nichtinvasive Maßnahmen immer bevorzugt werden.
Die in Deutschland zugelassenen Opioide sind bei akuten Kreuzschmerzen geeignet. Transdermale Opioide lassen sich schlecht dosieren und sind daher, mit Ausnahme bei Patienten mit Schluckstörungen, nicht geeignet.
Nach Studien werden in Deutschland häufig Indikationen und Kontraindikationen nicht berücksichtigt. Mit Opioiden können chronische nicht-spezifische Kreuzschmerzen bis zu zwölf Wochen lang behandelt werden, wenn andere Schmerzmittel nicht ansprechen oder Kontraindikationen gegen sie vorliegen.
Dabei soll die Therapie bei akuten nicht-spezifischen Kreuzschmerzen nach spätestens vier Wochen, bei chronischen Kreuzschmerzen spätestens nach drei Monaten überprüft werden. Wird das vereinbarte Therapieziel nicht erreicht, soll die Therapie abgebrochen werden.
Patienten, die gemäß der Nationalen Versorgungsleitlinie gut ansprechen und wenige Nebenwirkungen haben, können auch länger behandelt werden.