AkdÄNeue Erkenntnisse zu Erenumab

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sieht für Erenumab in der Indikation erwachsene Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt, einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.

Für diese Teilpopulation des zugelassenen Anwendungsgebiets von Erenumab hatte der pharmazeutische Unternehmer eine erneute Nutzenbewertung beantragt, nachdem die randomisierte doppelblinde Studie HER-MES bei ähnlicher Effektivität von Erenumab gegenüber Topiramat auf eine klinisch relevante Vermeidung von Nebenwirkungen hingewiesen hatte.

Die AkdÄ merkt an, dass die Studie relevante Unsicherheiten hinsichtlich des Designs zeigt.

Erenumab war 2018 zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat zugelassen worden. Im Rahmen der Erstbewertung hatte der G-BA nur für diejenigen Betroffenen, für die nur noch eine Therapie mit “Best Supportive Care” infrage kommt, einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab gesehen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.