Public Health England (PHE)Vakzinen wohl auch gegen “indische Variante” wirksam

Sowohl der Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer als auch jener von Astrazeneca schützt offenbar nur moderat schwächer gegen eine symptomatische Covid-19-Erkrankung mit der Virus-Variante B.1.617.2 im Vergleich zur Variante B.1.1.7. Das geht aus einer Mitteilung der britischen Regierungsbehörde Public Health England (PHE) von Ende Mai hervor, die sich auf eine zunächst als Preprint veröffentlichte Studie stützt.

Der Auswertung zufolge schützt der Impfstoff Comirnaty® zwei Wochen nach der zweiten Dosis mit 88-prozentiger Effektivität gegen eine Erkrankung durch B.1.617.2, verglichen mit 93 Prozent bei der Variante B.1.1.7. Zwei Dosen von Vaxzevria® wiesen eine Wirksamkeit von 60 Prozent bei B.1.617.2 auf, verglichen mit 66 Prozent bei B.1.1.7. Bereits drei Wochen nach der ersten Impfung hätten beide Impfstoffe eine rund 33-prozentige Wirksamkeit gegen B.1.617.2 gezeigt, heißt es (B.1.1.7: 50 Prozent).

Ausgewertet worden waren für die Studie im April und Mai die Daten von 1.054 symptomatischen Personen mit B.1.617.2-Variante sowie 11.621 Patienten mit nachgewiesener Infektion mit B.1.1.7 – aus allen Altersgruppen ab 16 Jahren.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.