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Ständige ImpfkommissionSTIKO: Neuer Impfkalender für 2023

Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlungen für die aktuelle Saison überarbeitet. Hinzu gekommen sind Abschnitte zur Geldfieber- und zur Mpox/Affenpocken-Impfung.

Blick in den Impfpass.

Nur wenige Änderungen gibt es im Impfkalender für das Jahr 2023. Wie gewohnt finden sich unter anderem der Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen mit Erläuterungen. Neu sind Empfehlungen zu zwei Impfungen:

  • Gelbfieber: Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition sollte einmalig eine Auffrischimpfung erfolgen, sofern zehn oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig. Ausnahmen und Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen sind zu beachten (Schwangere, Personen mit Immundefizienz, Kinder). “Da auf Basis der neu bewerteten Evidenz nicht auf eine lebenslange Immunität nach nur einer Impfstoffdosis geschlossen werden kann und das Ausmaß der nachlassenden Immunität vom Alter und dem Immunstatus bei der Erstimpfung abhängt, wird vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition einmalig eine Auffrischimpfung empfohlen”, schreibt die STIKO dazu.
  • Mpox/Affenpocken: Für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Mpox-/Affenpockenexposition und für die Indikationsimpfung bei Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (z. B. während eines MPXV-/Affenpockenvirus-Ausbruchs) wird der Mpox-/Affenpockenimpfstoff Imvanex® empfohlen. Zur Erinnerung: Indiziert ist die Mpox-Impfung bei Männern ≥18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln. Außerdem bei Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt, die Orthopockenmaterial enthalten, und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.

Empfehlungen zur Impfung gegen Covid-19 sind in den aktuellen Empfehlungen noch nicht berücksichtigt. Hierzu verweist die STIKO auf die jeweils aktuell gültige Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung, die im Epidemiologischen Bulletin erfolgt.

red

Quelle: Epid Bull 4/2023

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