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Covid-ImpfempfehlungenNeue STIKO-Empfehlungen zu zweiter Boosterimpfung und Novavax

Bei einigen Menschen liegt die Booster-Impfung mittlerweile mehrere Monate zurück. Die STIKO spricht sich daher nun für eine zweite Auffrischungsimpfung bei bestimmten Gruppen aus. Außerdem rät sie zur Novavax-Vakzine ab 18 Jahren. Alle neuen Empfehlungen gibt es auch in unserer aktualisierten Praxishilfe zu Corona-Impfstoffen.

Die STIKO hat ihre Covid-Impfempfehlungen überarbeitet.

Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen aus. Das teilte das Expertengremium am Donnerstag mit.

Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen soll es demnach eine zweite Boosterimpfung geben. Die 2. Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Personen, die nach der 1. Boosterimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Ein Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, Änderungen seien noch möglich.

Desweiteren spricht sich die STIKO für den Einsatz des Covid-Impfstoffs Nuvaxovid von Novavax für Menschen ab 18 Jahren aus. Die proteinbasierte Vakzine solle zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen eingesetzt werden.

Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden.

Auch hier sei der entsprechende Beschlussentwurf zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, Änderungen seien noch möglich, teilt die STIKO mit.

dpa/red

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