Wer im Ausland bereits gegen Corona geimpft wurde, allerdings mit einem nicht in der EU zugelassenen Vakzin, der sollte in Deutschland erneut geimpft werden. Dazu rät die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) und verweist auf die hierzulande geltenden altersentsprechenden Vorgaben.
Die erneute komplette Grundimmunisierung soll im Abstand von mindestens 28 Tagen erfolgen. Ärztinnen und Ärzte sollen darauf hinweisen, dass verstärkte Reaktionen auf die Impfung denkbar sind. Nur durch die wiederholte Impfung könnten diese Personen auch in der EU als “geimpft” gelten, heißt es. red