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Neue VergütungMaximal sechs Euro pro Attest

Die neue Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist heute in Kraft getreten. Für Hausärztinnen und Hausärzte enthält sie eine neue Vergütung für Genesenen-Nachweise. Die Euro-Beträge für Impf-Zertifikate und Schnelltests hingegen sinken. Ein Überblick – inklusive zwei neuer Praxishilfen.

Gegen Corona geimpft? Beim Nachweis wird nun an der Vergütung geschraubt.

Ab sofort können Hausärztinnen und Hausärzte nicht nur Corona-Impfzertifikate, sondern auch sogenannte Genesenen-Nachweise ausstellen. Dafür erhalten sie zwei Euro je Zertifikat, wenn es direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt wird. Nutzen Praxen die aufwendigere Webanwendung des Robert Koch-Instituts (RKI), zahlt der Bund sechs Euro je Zertifikat.

Das geht aus der zum 1. Juli überarbeiteten Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Die technischen Voraussetzungen dafür bestehen jedoch noch nicht flächendeckend (s. unten).

Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt. Praxen nutzen dafür die folgenden Pseudo-Ziffern:

Wichtig in der Praxis: Voraussetzung für das Ausstellen eines Genesenen-Zertifikats ist ein positives PCR-Test-Ergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

PVS-Update lässt noch auf sich warten

Das Software-Update, um Impfzertifikate und Genesenen-Nachweise direkt aus dem PVS zu erstellen, soll zum 30. Juni, spätestens zum 12. Juli bereitstehen. Einige Hersteller haben den Praxen das neue Zertifikat-Modul bereits zur Verfügung gestellt, wie die KBV mitteilt.

Wichtig in der Praxis: Zum 1. Juli ändert sich auch das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger bei der Impfstoffbestellung. Auf den Bestellrezepten ist dann das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 anzugeben. Das neue IK soll zwar ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt sein; auch hier empfiehlt sich jedoch ein genauer Blick, wie Christian Sommerbrodt, Hausarzt in Wiesbaden, in der “Corona-Sprechstunde” des Hessischen Hausärzteverbandes am Freitag (25. Juni) betont hat.

Vergütung für Tests und Impfnachweis sinkt

Mit der neuen Testverordnung sinkt überdies die Vergütung der Testung (s. Tabelle oben): Ab 1. Juli erhalten Ärzte sowie Apotheken, Testzentren und weitere Einrichtungen nur noch acht Euro. Die Sachkosten werden mit einer Pauschale von 3,50 Euro erstattet.

Darüber hinaus zeichnet sich auch mit Blick auf die Impfnachweise eine Senkung der Vergütung ab. Statt bislang 18 Euro (bzw. 18 plus sechs Euro bei Ausstellung der Zertifikate von Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch) gibt es künftig sowohl für Apotheken als auch für Arztpraxen nur noch sechs Euro je Erstellung. Das sieht der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vor, den das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat und der am 8. Juli in Kraft treten soll.

Stärkere Kontrolle von “Bürgertests”

Die Testverordnung sieht außerdem eine stärkere Kontrolle der „Bürgertests“ in privaten Teststellen vor, nachdem hier Fälle von Abrechnungsbetrug bekannt geworden waren.

Die Dokumentationspflichten der Teststellen werden mit der Verordnung ebenso erweitert wie die Kontrollmöglichkeiten für die KVen. Zudem wird die Möglichkeit von Sammelabrechnungen zum Beispiel für mehrere Teststellen, insbesondere für überregionale Teststellenbetreiber, aufgehoben, um die Transparenz zu verbessern.

Dokumentiert werden sollen laut Verordnungsentwurf unter anderem die Öffnungszeiten, die Anzahl je Tag der Personen, die Tests vorgenommen haben, für die Abrechnung der Sachkosten ein Nachweis des Bezugs, die Test-ID für jeden durchgeführten Test sowie für jede Testung die persönlichen Daten der getesteten Person.

 

 

 

 

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