Corona-ImpfungenImpf-Startschuss – und nun?

Mittlerweile sind Hausarztpraxen flächendeckend in die Corona-Impfungen einbezogen – zumindest auf dem Papier. Ein Dossier zum Impfstart – mit Tipps zur Organisation der Impfsprechstunde und ersten Erfahrungsberichten.

Um “insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen”, impfen Hausärztinnen und Hausärzte seit diesem Monat nicht nur in Impfzentren, sondern auch in ihren eigenen Praxen – wenn auch zunächst in sehr engen Grenzen aufgrund der geringen Liefermengen. Das hatten zuvor Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten beschlossen. Der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände hatten seit Wochen die Notwendigkeit unterstrichen, die Praxen flächendeckend in die Impfungen einzubeziehen (“Der Hausarzt” 4/21).

Schwere Planbarkeit für Praxen

Die Krux: Vorrangig beliefert werden zunächst weiterhin die Impfzentren. Für Praxen hingegen wurde anfangs nur mit rund 20 Impfdosen pro Praxis und Woche gerechnet, was Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, als “definitiv zu wenig” kritisiert. Die Bevorzugung der Impfzentren sei gerade vor dem Hintergrund des langsamen Impfstarts nicht nachvollziehbar.

Doch einen Schub bei den Impfstofflieferungen sah die Regierung bei Redaktionsschluss erst in der Woche vom 26. April mit insgesamt 5,4 Millionen erwarteten Dosen (Tab. S. 23).

Zahlreiche Praxen sahen sich damit gezwungen, zunächst mit Unsicherheiten zu planen. “Wir planen, die Corona-Impfungen außerhalb der Praxissprechzeiten zunächst an zwei Nachmittagen in der Woche durchzuführen”, berichtet etwa Dr. Jonas Hofmann-Eifler, Hausarzt in der Praxisgemeinschaft Rheinzabern in der Südpfalz mit sieben Ärzten. “Wir werden selbst aktiv auf die Patienten zugehen und sie einladen.

Wenn wir es andersherum handhaben, wird sicherlich das Telefon nicht mehr stillstehen”, fürchtet er. Dieses Vorgehen kommuniziere man bereits seit den ersten Medienberichten über den Impfstart klar über Homepage und Aushang an der Praxistür.

Wichtige Fragen im Impfalltag

In der Tat zeigen auch andere Praxisberichte, dass Bestellung, Patientenaufklärung und Organisation Fragen aufwerfen.

1. Wie gelangen Praxen an Impfstoff?

Praxen bestellen den Impfstoff – wie bei anderen Schutzimpfungen auch – ausschließlich bei der sie primär beliefernden Apotheke, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klar. Einzige Ausnahme ist Bayern, wo zunächst die Impfzentren liefern.

Wichtig: Die Bestellung muss laut KBV immer bis spätestens Dienstag, 12 Uhr, für die darauffolgende Woche erfolgen. Für die Bestellung nutzen Praxen das Muster 16, als Kostenträger geben sie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825 an.

Praxen müssten insbesondere zu Beginn damit rechnen, dass sie weniger Dosen erhalten als bestellt. Bis Donnerstag soll die entsprechende Info über die tatsächliche Liefermenge jeweils vorliegen.

Bei der Bestellung der Erstimpfung sollte zunächst nicht zwischen den Herstellern zu wählen sein, hieß es zuletzt. Erst bei höheren Impfstoffmengen könne auch impfstoffspezifisch bestellt werden.

2. Wie können Praxen sich vorbereiten?

Hierzu empfiehlt etwa der Bayerische Hausärzteverband folgende Schritte:

  • Erstellung einer Liste der Patienten, die priorisiert zu impfen sind (zum Beispiel mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems). Diese müssen kontaktiert werden, ob sie eine Impfung wünschen oder möglicherweise schon versorgt wurden.
  • Praxisintern muss dann geplant werden, welche Zeiträume in der Praxis oder bei Hausbesuchen freigehalten werden. Sollte eine Impfsprechstunde in der Praxis geplant werden, sind Prozedere (Aufklärung, Nachbeobachtung) und Raumaufteilung mitzudenken: So kann beispielsweise die 15-minütige Nachbeobachtungszeit in wärmeren Jahreszeiten vor die Praxis verlagert werden, sollte der Platz drinnen zu eng werden. Für Hausbesuche rät Hausärztin Heidi Weber aus Rheinland-Pfalz rund 20-25 Minuten einzuplanen, wie sie im Podcast “HörBesuch” verrät.
  • Daraufhin folgt die Terminvergabe und die erforderliche Impfstoffmenge muss geordert werden. Für die Terminvergabe bieten verschiedene Firmen speziell auf die Corona-Impfung zugeschnittene Online-Tools an. Teils halten die Landeshausärzteverbände vergünstigte Konditionen für ihre Mitglieder bereit.

Praxis-Tipp: Der Bayerische Hausärzteverband empfiehlt, die Zuständigkeit für das Impfstoff-Management in der Praxis frühzeitig festzulegen. So sind Liefermenge, Kontrolle der Bestellung und richtige Kühlung besser im Blick zu behalten.

3. Was benötigen Praxen neben der Vakzine?

Das entsprechende Impfzubehör (Kanülen, Spritzen und ggf. NaCl-Lösung) ist laut KBV bei den Bestellungen inkludiert. Darüber hinaus rät Hausärzteverbands-Vorstandsmitglied Dipl.-Med. Ingrid Dänschel dazu, auf einen anaphylaktischen Schock vorbereitet zu sein – auch wenn dieser Notfall äußerst selten ist.

Um schnell handeln zu können, kann aufgrund der einfachen Handhabung ein Auto-Injektor Adrenalin in der Praxis, vor allem aber auch beim Hausbesuch, helfen. Wichtig: Das Adrenalin ist nicht als Sprechstundenbedarf zu beziehen, sondern muss als Praxisbedarf gekauft werden.

4. Wie sollen Patienten einbestellt werden?

Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen wird Ärzten im Bund-Länder-Beschluss dazu geraten, “zunächst ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten gezielt einzuladen”. Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, hatte angesichts des flächendeckenden Impfstarts in Bayern zum 1. April bereits vor einer Überlastung der Praxen gewarnt, würden jetzt alle Patientinnen und Patienten unkontrolliert zum Telefon greifen.

Praxis-Tipp: Zur proaktiven Patienteninformation kann ein entsprechender Hinweis auf der Praxiswebseite oder auf dem Anrufbeantworter helfen, der das genaue Vorgehen beschreibt und Patienten um Geduld bittet.

5. Wie wird in der Praxis priorisiert?

Auch in den Praxen gilt die Priorisierung gemäß der Corona-Impfverordnung als Grundlage – jedoch soll diese explizit “flexibel” angewendet werden. Bereits die jüngste Überarbeitung der Impfverordnung hatte klargestellt, dass in der Praxis – auch perspektivisch für die Priorisierungsgruppen 2 und 3 mit entsprechenden Vorerkrankungen – kein Attest nötig sein wird, sondern der Impfanspruch direkt vor Ort geprüft werden kann. Vorausgesetzt, die Patienten sind in dieser Praxis bereits in Behandlung.

6. Wie wird die Impfung dokumentiert?

Der Dokumentationsaufwand in den Praxen soll laut Bund-Länder-Beschluss explizit gering gehalten werden. Dafür hatten sich auch zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte wie auch ihre Verbände nach der Teilnahme in Modellprojekten starkgemacht.

Praxis-Tipp: Der Zugang zur arbeitstäglich erforderlichen Impfdokumentation erfolgt über KV-Safenet (Anleitung der KBV unter www.hausarzt.link/6fhDQ). Dort tragen Praxen die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen ein (pro Praxis, nicht aufgeschlüsselt nach Ärzten!), zudem die Zahl der über 60-Jährigen nach Erst- und Zweitimpfung.

Die KBV übermittelt die Daten dann täglich ans RKI. Mit der regulären Quartalsabrechnung werden dann Impfstoffname, Erst-/Zweitimpfung, Indikation und Chargennummer nachgemeldet. Alternativ können Ärzte auch das Meldeportal des RKI nutzen.

Praxisinfo zu Bestellung, Lieferung und Verabreichung: www.hausarzt.link/3qmdG

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.