Um die Belieferung für die Zweitimpfungen sicherzustellen, erfolgt die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen seit Anfang Mai auf zwei separaten Rezepten.
Darauf hatten sich KBV, Apotheken und Pharmagroßhandel geeinigt.
Hausärztinnen und Hausärzte vermerken also auf jeder Verordnung (Muster 16), ob es sich um eine Bestellung für “Erstimpfungen” oder für “Zweitimpfungen” handelt.
Weiterhin geben sie den Namen des Impfstoffs sowie die Anzahl der Dosen an.