Zu Beginn der Covid-19-Impfkampagne schien eine Distribution von Impfungen durch Impfzentren konsequent: Die Menge an vorhandenem Impfstoff war gering, dieser wurde zentral verteilt und es gab nur wenige berechtigte Personen. Mittlerweile werden folgerichtig Hausarztpraxen in die Impfungen einbezogen, wie es unter anderem der Deutsche Hausärzteverband gefordert hatte.
Schließlich impfen Hausärztinnen und Hausärzte zur Grippesaison zusätzlich zur täglichen Sprechstunde auch Millionen von Menschen gegen Influenza.
Was sollten Sie beim Impfen gegen Covid-19 beachten? Der Fehlerbericht (s. Box) handelt von einer intramuskulären Injektion, die unter laufender Marcumartherapie nicht passieren sollte.
In der Fachinformation zu Phenprocoumon heißt es: “Intramuskuläre Injektionen dürfen unter Phenprocoumon-Therapie aufgrund der Gefahr massiver Einblutung in die Muskulatur nicht erfolgen”. Im Fall der Tetanus-Impfung hätten mehrere Impfstoffe zur Verfügung gestanden, für die auch eine subkutane Applikation durch die Zulassung abgedeckt ist.
Was tun, wenn keine Zulassung für eine subkutane Gabe vorliegt?
Dies ist auch bei den aktuell vier in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffen (Stand: 29.3.21) der Fall. Sie erfordern jeweils eine intramuskuläre Injektion. In diesem Fall empfiehlt das Robert Koch-Institut: “Sollte keine Zulassung für eine s.c.-Gabe vorliegen, kann die Impfung ggf. auch intramuskulär (i.m.) mit einer sehr feinen Injektionskanüle und der anschließenden festen Komprimierung der Einstichstelle über mindestens zwei Minuten erfolgen”.
Derart haben Impfungen unter oraler Antikoagulation oder Blutungsneigung bisher auch in den Impfzentren stattgefunden. Es empfiehlt sich daher, für die eigenen Patienten mit Antikoagulation in der Hausarztpraxis entsprechend dünne Injektionskanülen vorzuhalten, zum Beispiel 24G oder 25G (G = Gauge).
Was müssen Sie bei der Impfstoff-Lagerung beachten?
Anfängliche Bedenken bezüglich der Haltbarkeit des Impfstoffs Comirnaty® von Biontech/Pfizer konnte der Hersteller durch weitere Untersuchungen rasch ausräumen. Mittlerweile steht fest, dass auch Comirnaty® fünf Tage bei Kühlschranktemperatur stabil bleibt und so lange aufbewahrt werden darf. Die Vakzine anderer Hersteller sind ebenfalls unter den in hausärztlichen Praxen gegebenen Kühlmöglichkeiten haltbar.
Die Temperatur des Kühlschranks sollten Sie täglich einmal prüfen sowie auch immer dann, wenn Sie den Impfstoff entnehmen. Über Wochenenden und Feiertage empfiehlt sich ein Minimum-Maximum-Thermometer, um zu kontrollieren, ob in der Zwischenzeit die Grenzwerte unter- oder überschritten wurden.
Außerdem ist im Kühlschrank die Temperatur nicht überall gleich: Vor allem unten und in der Tür ist es oft wärmer, diese Orte eignen sich meist weniger für die Lagerung von Impfstoff. Hier hilft entweder ein Umluftkühlschrank oder eine mittige Lagerung des Impfstoffs im Kühlschrank mit Überprüfung der Temperatur an dieser Stelle.
Wie meistern Sie die Terminlogistik?
Sofern Sie bereits SARS-CoV-2-Abstriche in Ihrer Praxis vornehmen, sind Sie in wechselnden Abrechnungsziffern und ausgiebiger Dokumentation geübt. Aus eigener Erfahrung können die Autoren berichten, dass die bürokratischen Vorgaben und die Dokumentation zur Covid-19-Impfung mehr Zeit einnehmen als die Impfung selbst. Es gibt hier leider kein Patentrezept.
Dafür sind die Patienten besser gelaunt und dankbarer für die Impfung als für einen Nasen- oder Rachenabstrich.
Gedanken machen sollten Sie sich über die Nachbeobachtungszeit von 15 bis 30 Minuten: Richten Sie eigene Impfsprechstunden ein? Oder finden Sie es besser, immer wieder eine Impfung in die bisherigen Abläufe zu integrieren? Wie viele Patienten können Sie in einem Sprechzimmer unter Wahrung des Mindestabstands nachbeobachten?
Weitere Tipps und Informationen zur Covid-19-Impfung finden Sie in dem Artikel “Impf-Startschuss-und nun?“.
Haben Sie noch weitere Vorschläge rund um das Thema Covid-19-Impfung? Berichten Sie wie immer gerne auf www.jeder-fehler-zaehlt.de