Schließen Praxen in den kommenden Wochen und Monaten etwa wegen eines Urlaubs, so können Zweitimpfungen in der Vertretungspraxis durchgeführt werden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klargestellt.
In diesem Fall kann der Arzt die Impfstoffbestellung auch schon früher als dienstags in der Apotheke einreichen – auch wenn zu dem Zeitpunkt die genauen Liefermengen noch unbekannt sein sollten. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld aber besprechen, rät die KBV.
Für die Bestellung bei einer Vertretung wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Der Vertreter bestellt die Zahl der Impfstoffdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
- Er verwendet dazu ein gesondertes Formular (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene LANR an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
- Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für “seine” Patienten bestellt. Die Bestellung für die “eigenen” Patienten erfolgt auf einem separaten Rezept.
Wichtig: Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.