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FallbeispielAbrechnung der Corona-Impfung: Ziffern und Suffixe im Blick behalten

Die Impfung gegen Covid-19 hält Hausarztpraxen aktuell auf Trab – auch in der Abrechnung. Denn diese erfolgt zwar bei Kassen- wie Privatpatienten gleich. Doch je nach Impfstoff und Indikation warten verschiedene Ziffern.

Herr G. gilt als Risikopatient, schwer an Covid-19 zu erkranken. Beim heutigen Hausbesuch impft ihn sein Hausarzt deshalb (s. Kasuistik).

EBM

Bei Erstkontakt im Quartal Abrechnung der 03000 und der 03220 EBM. Die KV fügt der Abrechnung die Pauschalen 03040, 03060, 03061, 03222 und 32001 hinzu. Die Blutzuckermessung wird mit der 32025 berechnet.

Die Erstimpfung gegen Covid-19 rechnet der Hausarzt – aufgrund der gewählten Vakzine von Biontech/Pfizer (s. Schwerpunkt) – mit der 88331A ab, den Hausbesuch bei durchgeführter Impfung mit der 88323 EBM, ein Wegegeld kann daneben nicht berechnet werden.

GOÄ

Bei Privatabrechnung werden die Nrn. 1, 7, 250 und 3514 abgerechnet.

Wichtig: Die Impfung wird auch hier über die KV abgerechnet (im konkreten Fall Nr. 88331A). Den Hausbesuch rechnet der Hausarzt wegen des höheren Honorars privat ab (Nr. 50 plus Wegegeld), da ja auch kurative Leistungen erbracht wurden.

HZV

Bei den HZV-Verträgen in Hessen würde ein Hausbesuch überwiegend als Einzelleistung vergütet: mit 30 Euro bei den Verträgen mit der IKKclassic, LKK und der TK sowie den durch spectrumK vertretenen BKKen; mit 32 Euro bei den Ersatzkassen.

Bei den Verträgen mit der AOK und den durch GWQ und VAG Hessen vertretenen BKKen ist der Besuch Teil der Pauschale. Die Abrechnung der Impfung gegen Covid-19 (00331A) und zusätzlich des Hausbesuchs (88323) entspricht jener in der Regelversorgung und muss über die KV abgerechnet werden.

Schwerpunktthema: Impfung gegen Covid-19

Vorweg: Die Impfung gegen Covid-19 wird bei allen Patienten gleich abgerechnet, egal ob Kassen- oder Privatpatient. Die Grund- lage für die Abrechnung ist die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (CoronaImpfV). Jede Impfung wird dabei mit 20 Euro vergütet. Kodiert wird mit dem ICD-10-Code U11.9.

Wichtig: Voraussetzung ist die zeitgerechte Meldung der Impfdaten an das RKI.

Jeder Impfstoff erhält für die Abrechnung eine eigene Abrechnungsnummer:

  • 88331 Biontech/Pfizer
  • 88332 Moderna
  • 88333 Astrazeneca
  • 88334 Johnson & Johnson (J&J)
  • Ergänzt wird diese Nummer durch ein Suffix, das die Berechtigung zur Impfung sowie die Info Erst- bzw. Zweitdosis angibt:
  • A/B = Indikation “Allgemein” (A: 1. Impfung, B: 2. Impfung)
  • V/W/Y = Indikation “Beruf” (V: 1. Impfung, W: 2. Impfung, Y: J&J-Impfung, da hier nur eine Impfdosis nötig ist)
  • G/H/I = Indikation “Pflegeheimbewohner” (G: 1. Impfung, H: 2. Impfung, I: J&J)

Bei Johnson & Johnson entfällt bei der Indikation “Allgemein” der Buchstabe, da hier bekanntlich nur eine Impfung nötig ist.

Erfolgt lediglich eine Impfberatung zu Covid-19, kann die Praxis diese mit der 88322 EBM (10 Euro) abrechnen; eine Abrechnung neben der Impfung ist nicht möglich.

Wichtig: Nach der Impfberatung eines Patienten (88322 EBM) darf die Impfung ein Jahr lang nicht abgerechnet werden (Ausschluss im Krankheitsfall).

Ist für die Impfung ein Hausbesuch erforderlich, kann der Besuch mit der 88323 (35 Euro), ein erforderlicher Mitbesuch mit der 88324 (15 Euro) abgerechnet werden.

Bei Hausbesuchen, die kurative Leistungen und Impfung verbinden, kann die Praxis den Besuch nur einmal abrechnen. Hier kann man aufgrund der unterschiedlichen Honorarbeträge entscheiden, zu wessen Lasten dieser abgerechnet wird: 01410 EBM ergibt 23,57 Euro plus Wegegeld; GOÄ Nr. 50 sind 42,90 Euro plus Wegegeld; CoronaImpfV Nr. 88323 bedeutet 35 Euro ohne Wegegeld. •

Tipp: “Der Hausarzt” stellt eine einseitige Übersicht zum Handling der vier Impfstoffe – inklusive der verschiedenen Abrechnungsziffern – bereit: www.hausarzt.digital/covid19

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, Version 4.27, Stand Juni 2020

Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2021

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche (letzter Aufruf 10.5.2021)

www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_PraxisInfo_Abrechnung_Dokumentation.pdf

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