Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Anpassung ImpfverordnungCorona-Impfung ab April wohl auch in Arztpraxen geplant

Ab April sollen Haus- und Facharztpraxen “flächendeckend” in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden werden. Das zumindest zeichnete sich laut einem Referentenentwurf für eine abermalige Anpassung der Impfverordnung ab, der sich bei Redaktionsschluss in finaler Abstimmung befand (siehe Ab April “flächendeckend” in die Praxis).

Das Papier sah ein Honorar von 20 Euro pro Impfung vor. Für eine alleinige Impfberatung ohne nachfolgende Impfung sollten Ärzte zehn Euro erhalten. Sowohl die Impfung in den Praxen als auch eine eigenständige Vergütung der Beratung, hatte der Hausärzteverband deutlich gefordert.

Eine vorherige Anpassung der Impfverordnung zum 24. Februar ließ unterdessen Beschäftigte an Grund- und Förderschulen sowie in Kitas in der Priorisierung vorrücken.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.