Ab April sollen Haus- und Facharztpraxen “flächendeckend” in die Impfungen gegen das Coronavirus eingebunden werden. Das zumindest zeichnete sich laut einem Referentenentwurf für eine abermalige Anpassung der Impfverordnung ab, der sich bei Redaktionsschluss in finaler Abstimmung befand (siehe Ab April “flächendeckend” in die Praxis).
Das Papier sah ein Honorar von 20 Euro pro Impfung vor. Für eine alleinige Impfberatung ohne nachfolgende Impfung sollten Ärzte zehn Euro erhalten. Sowohl die Impfung in den Praxen als auch eine eigenständige Vergütung der Beratung, hatte der Hausärzteverband deutlich gefordert.
Eine vorherige Anpassung der Impfverordnung zum 24. Februar ließ unterdessen Beschäftigte an Grund- und Förderschulen sowie in Kitas in der Priorisierung vorrücken.