Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte brauchen für die Bestellung von Covid-19-Impfstoffen ab sofort nur noch ein Rezept auszustellen. Eine Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen ist nicht mehr nötig, und auch für Auffrischimpfungen gibt es kein separates Rezept. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (19. August) mitgeteilt.
Die Änderung greift bereits mit der nächsten Impfstoffbestellung, die bis Dienstag (24. August) erfolgen muss (s. Kasten unten).
Drittimpfungen einplanen – aber wie?
Bei der Bestellung können Ärzte ab sofort eventuelle Auffrischimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer einplanen, die ab 1. September möglich sein werden. Das habe das Bundesgesundheitsministerium aktuell noch einmal bestätigt, so die KBV.
Dabei fehlen jedoch noch wichtige Details, wie der Deutsche Hausärzteverband bereits angemahnt hatte. Denn noch ist zu klären, wer genau die dritte Dosis erhalten und welcher Abstand zur Zweitdosis dabei eingehalten werden soll. Es wird erwartet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) hierzu eine Empfehlung abgibt.
Andernfalls drohen Hausärztinnen und Hausärzte von neuen Patientenanfragen überrannt zu werden, ohne dass die konkreten Rahmenbedingungen feststehen.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) war jüngst einmal mehr vorgeprescht und hatte angekündigt, dass Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden sollen. Außerdem soll Personen, die mit dem Vakzin von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Die abgeschlossene Impfserie soll laut GMK dabei jeweils mindestens sechs Monate her sein.
Tägliche Dokumentation nötig
Auch Auffrischimpfungen müssen Hausärztinnen und Hausärzte täglich melden. Zur Dokumentation der Auffrischimpfungen passt die KBV das Impf-DokuPortal an, teilt sie mit. Ärzte geben dort künftig neben den Erst- und Abschlussimpfungen auch die Auffrischimpfungen des jeweiligen Tages an – wie bisher getrennt nach dem verwendeten Impfstoff sowie die Anzahl der unter 18-Jährigen und über 60-Jährigen.
Auch die Pseudoziffern für die Abrechnung seien bereits festgelegt. Sie werden laut KBV mit dem nächsten Sonder-Update ab September in der Praxissoftware bereitstehen.