Für die kommende Saison wird der Bund erstmals eine Grippeimpfstoffreserve anlegen – aus Sorge vor einem Zusammentreffen der Influenza mit einer zweiten Welle des Coronavirus. Das sieht das sogenannte “Zweite Pandemie-Gesetz” vor, das das Bundeskabinett Ende April verabschiedet hat. Bis Mitte Mai sollte das parlamentarische Verfahren abgeschlossen sein; das Gesetz könnte Mitte Juni in Kraft treten, hieß es bei Redaktionsschluss. Es sieht unter anderem neue Meldepflichten für Labore und mehr Mittel für den öffentlichen Gesundheitsdienst vor.
In der Grippesaison 2020/21 sollen Ärzte der zuletzt vorliegenden Fassung zufolge bis zu 30 Prozent mehr an Impfstoffen bestellen und bevorraten können als im Vorjahr, ohne dass sie deswegen Regresse fürchten müssen. Die Kassen wird dies laut Gesetzentwurf rund 80 Millionen Euro zusätzlich kosten, 30 Millionen davon für den Aufwand der Vertragsärzte. Wörtlich heißt es: “Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich.”
Beschäftigte in der ambulanten und stationären Langzeitpflege erhalten einen einmaligen Bonus für ihren Einsatz von bis zu 1.000 Euro durch die Pflegekassen; Arbeitgeber und Länder können um 500 Euro aufstocken. Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert, dass der Bonus nicht alle erreiche: Dieser stehe auch Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Versorgungsassistenzen in der Hausarztpraxis (VERAH®) zu. Auch die Grünen forderten zuletzt eine steuerfinanzierte Prämie für alle Menschen, die in systemrelevanten Gesundheitsberufen tätig sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert. Das Kabinett nahm in der gleichen Sitzung einen entsprechenden Vorschlag des Auswärtigen Amtes an.