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Neue RKI-EmpfehlungEntisolierung erst nach 14 Tagen plus Test

Von vielen unbemerkt hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Regeln zur Entisolierung von Covid-19-Patienten verschärft: Aufgrund der grassierenden Virusvarianten sind nun pauschal 14 Tage Isolierung plus "Abschluss-Test" empfohlen - mit einer wichtigen Unterscheidung.

Zeit für die Entisolierung? Bei leichten und milden Verläufen ist dafür ein Antigentest vorgesehen.

Berlin. Unbemerkt von vielen Ärztinnen und Ärzten hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Kriterien zur Entisolierung von Covid-19-Erkrankten angepasst. „Unabhängig von Schwere der Erkrankung, Hospitalisierung und Alter“ wird demnach ab sofort eine 14-tägige Isolierungsdauer und ein abschließender Corona-Test – je nach Verlauf als PCR oder Antingentest (s. unten) – empfohlen. Dies gilt auch für asymptomatische Corona-Patienten. Bislang war dies nicht pauschal der Fall.

Nachgesteuert worden sei „angesichts der inzwischen vorherrschenden Verbreitung der Variante B.1.1.7“. Die Datenlage zur Ausscheidungskinetik von besorgniserregenden Virusvarianten sei noch unzureichend. Bei den seit 31. März geltenden Entlasskriterien wird daher nicht zwischen den Virusvarianten unterschieden, sie gelten für alle Typen inklusive Mutationen.

Praxis-Tipp: Die Infografik des RKI ist kostenfrei als PDF-Datei zum Selbstausdrucken verfügbar.

Antigentest oder PCR nötig?

Generell gilt, dass eine Entisolierung für Patienten mit leichtem oder mildem Krankheitsverlauf erfolgen kann, wenn

  • mindestens 14 Tage seit Auftreten der ersten Symptome verstrichen sind,
  • eine nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung seit >48 h vorliegt und
  • ein Antigentest negativ ausfällt.

Für Patienten mit schwerem und insbesondere kritischem Krankheitsverlauf sowie für Bewohner von Altenpflegeheimen wird statt des Antigentests ein “aussagekräftiges PCR-Untersuchungsergebnis, das darauf hindeutet, dass keine hohen Erregermengen ausgeschieden werden” vorliegt.

“Verantwortungsvolle ärztliche Entscheidung”

Die Entlassung einer an Covid-19 erkrankten Person aus der Isolierung sei vor allem vor dem Hintergrund der Pandemie-Eindämmung “eine verantwortungsvolle ärztliche Entscheidung”, betont das RKI. Dies gelte insbesondere in Fällen, in denen eine Weiterbetreuung stationär bzw. in einer Gemeinschaftseinrichtung mit vulnerablen Personen geplant ist. “Hierbei spielt die Einschätzung der Kontagiosität der betroffenen Person eine wesentliche Rolle.”

Für immunsupprimierte Patienten muss laut RKI eine Einzelfallbeurteilung erfolgen.

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