Vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik könnten künftig regulär zugelassen werden.
Ein entsprechender Vorstoß der FDP-Fraktion im Bundestag, das Gendiagnostikgesetz hierfür zu ändern, hat der Gesundheitsausschuss im Mai diskutiert.
Trotz der Warnung einzelner Sachverständiger, dass der Druck auf Frauen wachsen könnte, sich solchen Untersuchungen zu stellen, herrschte Einigkeit, dass die Rechtslage an den medizinischen Fortschritt angepasst werden sollte. Dabei wurde auf mögliche Entlastungen für Frauen, Männer und Kinder hingewiesen.
Derzeit sind vorgeburtliche Vaterschaftstests nur zugelassen, wenn die Schwangere Opfer eines Sexualdelikts geworden ist.