Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das DMP Brustkrebs an den neuen Stand der S3-Leitlinie Mammakarzinom sowie internationale Leitlinien angepasst, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Ab Oktober wurde in das DMP zum Beispiel ein Hinweis zu Kryokonservierung sowie die Möglichkeit der psychoedukativen Intervention aufgenommen. Zudem gibt es Anpassungen bei Diagnostik, Therapiemaßnahmen und Nachsorgen.
Weiterhin gibt es Änderungen beim Dokumentationsintervall mit Antwortmöglichkeiten “halbjährlich oder häufiger” sowie “jährlich”. Die Angabe zum Dokumentationsintervall ist auf alle Dokumentationen ab 1. Oktober verpflichtend, so die KBV weiter.
red